Jobcenter: Informationen zum Bürgergeld
Stand: 06.06.2023
Sie erhalten auf dieser Seite alle wichtigen Informationen, Anträge und Formulare zum Bürgergeld
NEU: Wir bieten Ihnen verschiedene digitale Serviceleistungen an. Derzeit können Sie Ihren Neuantrag und Weiterbewilligungsantrag direkt online stellen. Sie finden alle Serviceleistungen auf der Seite Jobcenter: digitale Serviceleistungen
Alle Informationen zum Bürgergled/Arbeitslosengeld II die speziell für Geflüchtete aus der Ukraine wichtig sind, finden sie auf der Seite Jobcenter: Ukraine Spezial
Fragen und Antworten
Wenn Sie in Erlangen wohnen und Bürgergeld beantragen möchten, wenden Sie sich telefonisch an unsere Hotline 09131 86 2444. Sie erhalten hier alle weiteren Informationen für die Antragstellung.
Erreichbarkeit Hotline:
Montag: 14:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag: 10:00 bis 12:00 Uhr
Alternativ können Sie Ihren Antrag auch online stellen. Alle digitalen Angebote finden Sie auf der Seite Jobcenter: digitale Serviceleistungen
Wenn Sie Leistungen beantragt haben oder bereits beziehen, finden Sie die Kontaktdaten Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in auf unserem letzten Schreiben (rechts oben).
Wenn Sie noch keine Leistungen beantragt haben, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline - 09131 86 2444
Sie beziehen aktuell keine Leistungen vom Jobcenter Erlangen - Neuantrag
Für eine Neuantragstellung empfehlen wir Ihnen, sich telefonisch mit unserer Hotline – 09131 86 2444 – in Verbindung zu setzen. Hierbei werden grundlegende Angaben von Ihnen aufgenommen. Daraufhin erhalten Sie einen Rückruf, bei dem Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse besprochen werden. Sie erhalten die benötigten Antragsformulare und eine auf Sie abgestimmte Unterlagenanforderung per Post.
Sie beziehen bereits Leistungen vom Jobcenter Erlangen - Weiterbewilligungsantrag
Den Weiterbewilligungsantrag finden Sie unten im Bereich PDF Formulare.
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, den Antrag auszudrucken, wenden Sie sich bitte per Post, E-Mail oder telefonisch an Ihre zuständige Sachbearbeiter*in. Das Antragsformular wird Ihnen zugesendet.
Alle Informationen zur Höchstmiete / Mietobergrenze finden Sie auf der Seite Jobcenter: Mietobergrenzen
Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer zuständigen Sachbearbeiter*in im Jobcenter in Verbindung und teilen Sie mit, aus welchen Gründen Sie umziehen möchten. Das Wohnungsamt hilft Ihnen bei der Vermittlung einer Sozialwohnung.
Vor Abschluss eines Mietvertrages sollte im Jobcenter ein schriftliches Mietangebot vorgelegt werden. Ihre Sachbearbeiter*in teilt Ihnen dann mit, ob die Wohnungsmiete angemessen ist und in dieser Höhe vom Jobcenter berücksichtigt werden kann.
Unter 25 - jährige, die bei Ihren Eltern ausziehen wollen, müssen vor einem Umzug in eine eigene Wohnung die Zustimmung des Jobcenters einholen. Kosten für Unterkunft und Heizung werden nur dann anerkannt, wenn das Jobcenter dies vor Abschluss des Mietvertrages zugesichert hat. Die Zustimmung wird erteilt, wenn
- die Betroffenen aus "schwerwiegenden sozialen Gründen" nicht bei den Eltern wohnen können,
- der Umzug zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt nötig ist oder
- ein sonstiger schwerwiegender Grund vorliegt.
Wenn ein Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Wohnung angemessen sind, können auch nach vorheriger Zusicherung Wohnungsbeschaffungs- und Umzugskosten übernommen werden, sowie Darlehen für Mietkautionen gewährt werden.
Die gesetzliche Grundlage, nach der das Erlanger Jobcenter arbeitet (Sozialgesetzbuch II - SGB II), wurde zum 01.01.2023 geändert. Das bisherige Arbeitslosengeld II (Hartz IV) heißt jetzt Bürgergeld. Die Regelbedarfe wurden ab 01.01.2023 erhöht.
- Regelbedarfsstufe 1 von 449 € auf 502 €
- Regelbedarfsstufe 2 von 404 € auf 451 €
- Regelbedarfsstufe 3 von 360 € auf 402 €
- Regelbedarfsstufe 4 von 376 € auf 420 €
- Regelbedarfsstufe 5 von 311 € auf 348 €
- Regelbedarfsstufe 6 von 285 € auf 318 €
Die Vermögensfreibeträge ändern sich ebenfalls. Ab 01.01.2023 betragen sie im ersten Jahr des Leistungsbezugs 40.000 € für die erste Person und 15.000 € für jede weitere Person.
Wichtig: Wenn Ihnen schon Arbeitslosengeld II/Bürgergeld bewilligt wurde, stellen Sie bitte wie bisher einen Weiterbewilligungsantrag rechtzeitig ca. einen Monat vor Ablauf des Bewilligungszeitraums. Dies ist auch digital über das unten verlinkte Formular möglich.
Wegen der Umbenennung von Arbeitslosengeld II in Bürgergeld müssen Sie während des laufenden Bewilligungszeitraums keinen neuen Antrag stellen.
Beispiel 1: Bewilligungsbescheid für die Zeit vom 01.11.2022 bis 30.04.2023. Stellen Sie Ende März 2023 einen Weiterbewilligungsantrag.
Beispiel 2: Bewilligungsbescheid für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2022. Stellen Sie noch 2022 einen Weiterbewilligungsantrag.
PDF Formulare
Hauptantrag
Hauptantrag weitere Personen
Weiterbewilligungsantrag
Merkblätter zum SGB II
Anlage EKS
Hauptantrag
Hauptantrag weitere Personen
Weiterbewilligungsantrag
Merkblätter zum SGB II
Anlage EKS
Bürgergeld
Anschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen ohne Termin sind derzeit nicht möglich. Sie können aber über die Hotline einen Termin vereinbaren.
Hotline: +(49) 09131 / 86 - 2444
Erreichbarkeit Hotline:
Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr