Jobcenter: Informationen zu Umzügen
Stand: 06.09.2024
Sie erhalten Bürgergeld und wollen umziehen? Hier finden Sie alle notwendigen Informationen.
Hinweise zum Umzug
Bevor Sie umziehen oder einen neuen Mietvertrag abschließen, müssen Sie die Zusicherung Ihres Jobcenters einholen, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden. Dem Umzug und der Übernahme der Aufwendungen wird nur zugestimmt, wenn die Kosten für die neue Wohnung angemessen sind. Bitte wenden Sie sich für eine Beratung an Ihre Sachbearbeitung.
Wichtig:
Planen Sie Ihren Umzug sorgsam und kontaktieren Sie rechtzeitig Ihre*n Sachbearbeiter*in!
Fragen und Antworten
Vor Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages müssen Sie die Zusicherung des Jobcenters einholen, damit die monatlichen Mietkosten anerkannt werden. Das Jobcenter muss zusichern, die laufenden Unterkunftskosten zu tragen, wenn sie angemessen sind, § 22 Abs. 4 SGB II. Die Angemessenheit wird anhand der geltenden Mietobergrenzen beurteilt.
Der Mietvertrag ist auch ohne die Zusicherung des Jobcenters gültig. Unterschreiben Sie deshalb den Mietvertrag erst, wenn Sie eine Zusicherung zur Anerkennung der Miete vom Jobcenter erhalten haben. Auch ohne Zusicherung binden Sie sich an den Mietvertrag und müssen die Miete bezahlen. Es kann finanziell negative Auswirkungen haben, wenn ein Mietvertrag unterzeichnet oder ein Umzug ohne die Zusicherung des einzelnen Jobcenters durchgeführt wird.
Es muss so umgezogen werden, dass keine zwei Mieten gleichzeitig bezahlt werden müssen. Bedenken Sie unbedingt die Einhaltung der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Mietvertrags.
Ein Umzug kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, zum Beispiel wegen
- der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Reduzierung der Unterkunftskosten, da die jetzige Miete die Mietobergrenze übersteigt
- familiären Gründen, z. B. wegen Familienzuwachs, Trennung, notwendige Betreuung von Angehörigen
- Auszug eines jungen Erwachsenen
- gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung
- der anstehenden Räumung der Wohnung, z.B. Kündigung/Räumungsurteil durch Vermieter
Weitere Gründe sind möglich. Dann müssen Sie ihren Umzugswunsch gut begründen.
Das Jobcenter muss zusichern, die Kosten der Unterkunft für Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, wenn sie erstmalig aus der elterlichen Wohnung ausziehen wollen, zu übernehmen, wenn
- die Personen aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung bleiben können (z.B. schwerwiegende Konflikte, Rauswurf, Ihre Eltern weigern sich, Sie materiell oder immateriell weiter zu unterstützen)
- der Umzug zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit notwendig ist (z.B. Ausbildung, Arbeit)
- ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt (z.B. Schwangerschaft, Familiengründung mit einer Partner*in, Überbelegung der elterlichen Wohnung, Trennung der Eltern und Auflösung der Bedarfsgemeinschaft)
Wird die Zusicherung nicht eingeholt, werden bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres keine Unterkunftskosten, Heizungskosten oder Umzugskosten übernommen und kein Mietkautionsdarlehen gewährt.
Wenn Sie aus Erlangen in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, gelten deren Angemessenheitskriterien. Eine Zusicherung für die neue Miete kann nur das örtlich zuständige Jobcenter erteilen.
Bitte reichen Sie zur Prüfung der Zusicherung folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Erteilung einer Zusicherung
- konkretes und vollständig ausgefülltes, aber nicht unterschriebenes Mietangebot (Mindestinhalte: neue Anschrift, Angaben der Vermieter*in, Wohnungsgröße in qm, Anzahl einziehender Personen, Miete in Kaltmiete, kalte Nebenkosten und Heizkosten aufgeschlüsselt und als Gesamtmiete, sonstige Kosten und deren monatliche Höhe, Energiezustand)
- Nachweis über Notwendigkeit (Arbeitsvertrag, Kündigung, Urteil)
- Formular zur Zusicherung des Umzugs
Höhere laufende Mietkosten der neuen Wohnung können nicht berücksichtigt werden. Das Jobcenter übernimmt auch bei fehlender Zusicherung die Miete, sofern sie angemessen ist. Ist die Miete unangemessen, wird maximal anerkannt, was vor dem Umzug anerkannt wurde. Ist der Umzug nicht notwendig, wird auch nur maximal anerkannt, was vor dem Umzug anerkannt wurde.
Wenn Sie zu Ihrem Umzugswunsch Fragen haben oder weitere Beratung wünschen, wenden Sie sich gerne an Ihre zuständige Ansprechpartner*in oder an die Hotline. Die Kontaktdaten finden Sie unten.
Die Informationen zu der Übernahme von Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten finden Sie auf der Seite Umzugskosten.
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Öffnungszeiten
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Hotline: +(49) 09131 / 86 - 2444
Erreichbarkeit Hotline:
Montag: 13:00 – 16:00 Uhr
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