Jobcenter: Übernahme von Umzugs- und Wohnungsbeschaffungskosten
Stand: 24.06.2024
Wenn Ihnen der Umzug bereits vom Erlanger Jobcenter zugesichert wurde, dann haben Sie möglicherweise auch Anspruch auf weitere Leistungen zu Ihrem Umzug. Beachten Sie die Hinweise auf dieser Seite.
Wenn sie umziehen wollen und im Rahmen Ihres Umzugs Kosten entstehen, müssen Sie diese im Vorfeld beim Jobcenter beantragen, um negative wirtschaftliche Auswirkungen zu vermeiden. Aufwendungen in Bezug auf den Umzug können nur getragen werden, wenn der Umzug erforderlich ist und die Kosten notwendig und angemessen sind. Wenn Sie die Übernahme der Kosten nicht vorher beantragen, ist das Jobcenter nicht zur Übernahme von sonstigen Aufwendungen verpflichtet.
Fragen und Antworten
Ein Umzug kann aus verschiedenen Gründen notwendig sein, zum Beispiel wegen
- der Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Reduzierung der Unterkunftskosten, da die jetzige Miete die Mietobergrenze übersteigt
- familiären Gründen, z. B. wegen Familienzuwachs, Trennung, notwendige Betreuung von Angehörigen
- Auszug eines jungen Erwachsenen
- gesundheitlicher Einschränkung oder Behinderung
- der anstehenden Räumung der Wohnung, z.B. Kündigung/Räumungsurteil durch Vermieter
Weitere Gründe sind möglich. Dann müssen Sie ihren Umzugswunsch gut begründen.
Prinzipiell müssen Sie den Umzug selbst durchführen. Sie können beispielsweise die Kosten für das Anmieten eines Transporters oder eine Pauschale für ihre privaten Helfer*innen beantragen. Für Helfer*innen kann gegebenenfalls stundenweise der Mindestlohn gewährt werden. Alternativ ist es möglich, dass die Verpflegung gewährt werden kann. Wenn Sie aufgrund Ihrer Lebenssituation, beispielsweise wegen Alter, Gesundheit oder einer Behinderung nicht in der Lage sind, den Umzug alleine zu bewältigen, kann in begründeten Ausnahmefällen auch ein Umzugsunternehmen bezahlt werden.
Wenn Sie nach Erlangen zuziehen, so müssen Sie sich für Umzugskosten an das Jobcenter Ihres ehemaligen Wohnorts wenden. Ziehen Sie aus Erlangen weg oder innerhalb von Erlangen um, so müssen Sie sich an das Jobcenter Erlangen wenden.
Erforderliche Unterlagen für Umzugskosten:
- schriftliche Begründung der Notwendigkeit des Umzugs
- wenn Sie einen Transporter oder ein Auto brauchen:
- 2-3 vergleichbare Kostenvoranschläge/Angebote von Autovermietungsunternehmen
- Begründung, warum Sie ein Fahrzeug für Ihren Umzug brauchen
- wenn Sie Hilfe aus Ihrem Umfeld haben:
- vor dem Umzug: genaue Liste, wer Ihnen voraussichtlich wann und wie lange hilft
- nach dem Umzug: eine von den Helfer*innen unterschriebene Bestätigung über die tatsächlichen Arbeitsstunden der Helfer*innen
- wenn Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen möchten:
- 2 -3 vergleichbare Kostenvoranschläge/Angebote von Umzugsunternehmen
- Begründung, warum Sie den Umzug nicht selbst oder mit privater Unterstützung durchführen können, und gegebenenfalls Nachweise dazu, zum Beispiel Atteste
Wenn eine Kaution oder Genossenschaftsanteile für die neue Wohnung anfallen, können Sie einen Antrag stellen, dass das Jobcenter Ihnen das Geld leiht (Mietkautionsdarlehen). Das gilt nur, wenn die Zusicherung für die Kosten der Unterkunft erteilt wurde und eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Umzugs des bisher zuständigen Jobcenter vorgelegt wird.
Für ein Mietkautionsdarlehen müssen Sie sich an das für Ihren neuen Wohnort zuständige Jobcenter wenden.
Erforderliche Unterlagen für Mietkautionsdarlehen:
- schriftliche Begründung der Notwendigkeit des Umzugs
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf ein Darlehen
- Nachweise zum aktuellen Stand aller Vermögenswerte, zum Beispiel Kontoauszüge
- schriftliche Stellungnahme, warum die aktuelle Mietkaution nicht mit der neuen Mietkaution verrechnet werden kann.
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Direktzahlungsantrag zur Mietkaution, damit das Jobcenter die Mietkaution für Sie direkt an die Vermieter*in überweisen kann
- Nachweis zur Höhe der fälligen Mietkaution, zum Beispiel Mietvertrag
Wenn zum Bezug der Wohnung Einrichtungsgegenstände, eine sogenannte Wohnungserstausstattung, notwendig sind, müssen Sie im Vorfeld einen Antrag stellen, damit die Übernahme der Wohnungserstausstattung geprüft werden kann. Bitte beachten Sie, dass eine Erstausstattung nur gewährt werden kann, wenn Sie die Gegenstände noch nicht hatten. Vorrangig müssen Sie Gegenstände, die Sie schon haben, umziehen. Wenn Sie einen Gegenstand ersetzen müssen, zum Beispiel weil dieser kaputt gegangen ist, kann eine darlehensweise Kostenübernahme, eine Ersatzbeschaffung, geprüft werden.
Für eine Wohnungserstausstattung müssen Sie sich an das Jobcenter wenden, das für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen für Wohnungserstausstattung:
- schriftliche Begründung der Notwendigkeit des Umzugs
- formlose Liste der Gegenstände, die Sie brauchen
- Wichtige Angaben: Art der Gegenstände, Anzahl, Räume, in denen sie benötigt werden
- Begründung, warum Sie diese Gegenstände erstmalig brauchen und nicht haben
Sie müssen grundsätzlich so umziehen, dass keine zwei Mieten gleichzeitig bezahlt werden müssen. Bitte beachten Sie, dass in der Regel nur die Kosten einer Doppelmiete für einen Monat übernommen werden können. Bis zu zwei weitere Doppelmieten können nur in begründeten Ausnahmefällen geprüft werden. Bedenken Sie unbedingt die Einhaltung der Kündigungsfrist Ihres aktuellen Mietvertrags!
Erforderliche Unterlagen für Doppelmieten:
- schriftliche Begründung der Notwendigkeit des Umzugs
- formloser Antrag auf Übernahme der Doppelmiete
- schriftliche Stellungnahme, bis wann, warum und wie viele Doppelmieten benötigt werden
- Nachweise zur Höhe fälliger Doppelmieten, insbesondere für nicht vollständige Monate
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