Unterhaltsvorschuss; Beantragung

Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.


Stand: 04.11.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Unterhaltsvorschussstelle

Sie können einen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie alleinerziehend sind und der unterhaltspflichtige Elternteil für das Kind keinen oder zu wenig Unterhalt bezahlt.

Zuständigkeiten:

Buchstabenbereich A - Can: Zimmer 808, Telefon +(49) 09131 / 86 - 1721

Buchstabenbereich Cao - Gl: Zimmer 810, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2792

Buchstabenbereich Gm - Kle: Zimmer 809, Telefon +(49) 09131 / 86 - 1503

Buchstabenbereich Klf - Mer: Zimmer 810a, Telefon +(49) 09131 / 86 - 1576

Buchstabenbereich Mes - Rein: Zimmer 810, Telefon +(49) 09131 / 86 - 1282

Buchstabenbereich Reil - St, Zimmer 809, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2984

Buchstabenbereich Su - Z, Zimmer 808, Telefon +(49) 09131 / 86 – 1280

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montag: individuelle Terminvereinbarung von 15:00 – 18:00 Uhr möglich