Baumaterialien sicher lagern

Stand: 10.06.2024

Die Beseitigung von Verstopfungen verursacht beträchtliche Kosten. Unternehmer und Bauherren können haftbar gemacht werden.

Der Entwässerungsbetrieb stellt immer wieder fest, dass bei der Ausführung von Bauarbeiten an öffentlichen Straßen und Plätzen durch unzweckmäßige Lagerung von Baumaterialien oder durch ungünstigen Stand von Baumaschinen größere Mengen Sand, Kies, Kalk und Zement in die Kanalisation eingeschwemmt werden. Dadurch sind wiederholt Regeneinlässe und Kanalrohre vollständig oder teilweise verstopft worden. Die Beseitigung solcher Verstopfungen verursacht beträchtliche Kosten.

Auf was ist zu achten?

Alle Bauunternehmer sowie Bauherren werden daher dringend gebeten, dafür zu sorgen, 

  • dass Einschwemmungen von Baustoffen in die Kanalisation mit Sicherheit vermieden werden
  • dass Schächte und Regeneinlässe, die sich in unmittelbarer Nähe von Baustellen befinden, durch Blech abgedeckt werden
  • dass Pflasterrinnen von Sand und Schutt stets sauber gehalten werden. Das gilt auch für Mulden und Gräben im Bereich von modifizierten Mischsystemen wie beispielsweise in Büchenbach.

Haftung für Bauherren

Bei Kanalverstopfungen, die auf Einleitung von Baustoffen zurückzuführen sind, müssen Unternehmer und Bauherren für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden.

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Kosmetikfeuchttücher und möglichst auch feuchte Toilettentücher bitte über den Restmüll und nicht über Toiletten zu entsorgen.

Entwässerungsbetrieb (EBE)

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