Kosten für Müllbeseitigung steigen ab 1. Januar
Stand: 29.01.2024
Grund ist unter anderem ein allgemeiner Kostenanstieg bei der Abfallentsorgung.
Ab Januar erhöhen sich die Gebühren für die Müllentsorgung. Das hat der Stadtrat in seiner Sitzung am Donnerstag mit einer Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung beschlossen.
Wie in anderen Städten hat die Kostensteigerung mehrere Gründe. Bürgermeister Jörg Volleth und 1. Werkleiter des Betriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, erklärt in diesem Zusammenhang die Gründe:
- höhere Personalkosten
- ein allgemeiner Kostenanstieg bei der Abfallentsorgung
- eine Erlösminderung auf Seiten der Papierverwertung.
Insgesamt erhöhen sich die Kosten durchschnittlich um 10 Prozent.
Die Abfallbeseitigungsgebühren sind kostendeckende Gebühren. Das heißt, dass die Gebühren nur die Ausgaben decken dürfen. Haushalte mit einer 120-Liter-Restmüll-Tonne müssen daher zum Beispiel ab Januar etwas mehr als neun Prozent mehr zahlen (33,60 Euro, ohne Eigenkompostierungsabschlag). Darin enthalten sind auch die Kosten für Papier- und Bioabfälle. Die künftigen Gebühren wurden für einen Zweijahreszeitraum kalkuliert. In diesem Fall für die Jahre 2024 und 2025.
Zur Abfallwirtschaft
Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen vom 18.12.1990 i. d. F. vom 15.05.2024
Abfallwirtschaftssatzung
Satzung der Stadt Erlangen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS) vom 15.05.2024
Abfallwirtschaftsgebührensatzung
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Erlangen vom 18.12.1990 i. d. F. vom 15.05.2024
Abfallwirtschaftssatzung
Satzung der Stadt Erlangen über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung - AbfS) vom 15.05.2024
Betrieb für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
Amtsleitung: Tino Bachmeier
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