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Lehrer*in für berufliche Schulen Elektrotechnik oder Maschinenbau

Stand: 28.03.2025

Fachschule für Techniker - zum Schuljahr 2025/2026 - unbefristet - Stellenwert: EG 12 / 13 TVöD bzw. BesGr. A 13 / 14 BayBesG - Arbeitszeit: 24 Std./Wo. Unterrichtspflichtzeit


Ihre Vorteile:

  • Keine Versetzungen durch Standortsicherheit sowie geringe Beförderungswartezeiten
  • Zukunftssichere Beschäftigung mit tarifgebundener Bezahlung ab EG 12 TVöD bzw. Besoldungsgruppe A 13 / 14 BayBesG, Weihnachtsgeld
  • Familienfreundliche Arbeitgeberin mit Teilzeit-Möglichkeiten und smarter digitaler Ausstattung
  • Flache Hierarchien und kurze Entscheidungswege
  • Sinnstiftende Tätigkeit und aktive Mitgestaltung der Schulfamilie, Teamevents
  • VGN-Firmenabo, zusätzlich Zuschuss zum ÖPNV oder ein Angebot vergünstigter Parkplätze

Ihre Aufgaben:

  • Unterrichten der Grundlagenfächer sowie in den Spezialdisziplinen der Elektrotechnik bzw. des Maschinenbau nach den geltenden Lehrplänen
  • Sorgfältige Vor- und Nachbereitung der Unterrichtseinheiten
  • Bewertung von Schüler*innenleistungen und Abnahme von Prüfungen
  • Teilnahme an Konferenzen 

Ihr Profil:

  • Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Bayern der Fachrichtung Elektrotechnik oder Maschinenbau mit beliebigem Zweitfach oder im Nachrang ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Dipl. / Master Univ.) im Bereich Elektrotechnik oder Maschinenbau mit pädagogischer Eignung
  • Klares, der Entwicklung des schulischen Gesamtprozesses förderliches fachliches und pädagogisches Profil
  • Hohe Innovationsbereitschaft und Eigeninitiative sowie eigenständiges Arbeiten
  • Durchsetzungsvermögen, ausgeprägtes Organisationstalent sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zur Kooperation und Teamarbeit

Bewerbungsfrist: 21.04.2025
Wo: Bewerben Sie sich hier!
Kennziffer: *_000299
Weitere Infos: erlangen.de/karriere
Kontakt: Frau Kampmann, Tel. 09131 53290-0
Lust auf mehr: Homepage der Fachschule für Techniker 

Wir sehen Vielfalt als Bereicherung und setzen uns für Chancengleichheit ein. Grundsätzlich sind alle Stellen teilzeitfähig. Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.