Neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen

Stand: 05.11.2024

Künftig wird in Bayern das Berechnungsmodell von einer wertbasierten auf eine flächenbezogene Grundlage umgestellt.

Der Stadtrat hat am Montag die neuen Hebesätze für die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 verabschiedet. Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird der Hebesatz auf 590 Prozent festgelegt. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) gilt künftig ein Hebesatz von 425 Prozent. 

Bundesweite Grundsteuerreform 

Die Änderungen sind notwendig, da die bundesweite Grundsteuerreform ab 2025 wirksam wird und den Erlass einer neuen Grundsteuer-Hebesatzsatzung erfordert. Auch in den Nachbarstädten wurden entsprechende Anpassungen vorgenommen. So ändert Fürth den Hebesatz für die Grundsteuer B auf 660 an (bisher 555), Nürnberg auf 780 (vorher 555).

Messbetrag sinkt in vielen Fällen 

Mit der Reform wird in Bayern das Berechnungsmodell von einer wertbasierten auf eine flächenbezogene Grundlage umgestellt. Dies führt zu Änderungen der Messbeträge und somit der zu zahlenden Steuer. Nach dem neuen, rein flächenbezogenen Berechnungsmodell kann entweder eine niedrigere oder höhere Steuer anfallen. Nach Berechnungen der Kämmerei sinkt in Erlangen der Messbetrag jedoch in knapp 80 Prozent der Fälle.

Die Erhöhung in Erlangen setzt sich wie folgt zusammen: 

  • 100 Prozentpunkte der Erhöhung entfallen auf einen aufkommensneutralen Hebesatz, der das Steueraufkommen im Jahr 2024 absichert, da durch die Reform die Gesamtsumme der Messbeträge sinkt. 
  • Weitere 65 Prozentpunkte berücksichtigen die angespannte Haushaltssituation der Stadt, aber auch Unsicherheiten, die sich aus der Reform ergeben (u.a. neue Erlassmöglichkeiten, unvollständige Datengrundlagen, Einspruchsverfahren beim Finanzamt).

Durch die Grundsteuerreform fallen einige Objekte aus der Grundsteuer A in die Grundsteuer B. Würde der Hebesatz der Grundsteuer A aufkommensneutral berechnet, müsste er deutlich über dem aktuellen Niveau von 300 Prozent liegen. Um eine zu große Belastung für die verbleibenden Objekte zu vermeiden, wurde der Hebesatz der Grundsteuer A auf 425 Prozent festgelegt.

Die Stadt Erlangen wird die neuen Grundsteuerbescheide Mitte Januar 2025 versenden.

Die Bekanntmachung der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer (Grundsteuer-Hebesatzsatzung) wird im Amtsblatt "Die amtlichen Seiten" - Nr. 23, 14. November 2024 - veröffentlicht.

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FAQ zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Regelungen und Hebesätze erhoben. Antworten zu den wichtigsten Fragen.

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