FAQ Grundsteuerreform

Stand: 15.11.2024

Die Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Regelungen und Hebesätze erhoben. Antworten zu den wichtigsten Fragen.

Die Reform der Grundsteuer steht kurz vor dem Abschluss. In den letzten Wochen und Monaten haben viele Eigentümer*innen Bescheide vom Finanzamt über die Feststellung des Äquivalenzbetrages für die Grundsteuer B bzw. den Grundsteuerwert für die Grundsteuer A sowie die Festsetzung des Grundsteuermessbetrags für ihr Eigentum erreicht. Die Grundsteuer wird ab 1. Januar 2025 auf Basis der neuen Regelungen und Hebesätze der Gemeinden erhoben. Der Stadtrat hat am 4. November 2024 die neuen Hebesätze verabschiedet. Für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wird der Hebesatz auf 590 Prozent festgelegt. Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) gilt künftig ein Hebesatz von 425 Prozent. 

Nachfolgend gibt es Antworten zu den wichtigsten Fragen.

FAQ - Antworten auf wichtige Fragen

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Die Gemeinden erheben zur Finanzierung ihrer Aufgaben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.

Erlangen

Neue Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen

Künftig wird in Bayern das Berechnungsmodell von einer wertbasierten auf eine flächenbezogene Grundlage umgestellt.

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