Grundsteuer; Zahlung an die Gemeinde

Die Gemeinden erheben von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zur Finanzierung ihrer Aufgaben Grundsteuer. Die zuständige Gemeinde setzt nach der Feststellung der Bemessungsgrundlagen durch das zuständige Finanzamt die Grundsteuer fest.


Stand: 03.05.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Mitteilung Eigentümerwechsel (Grundabgaben)

Sie können den Wechsel des Eigentümers für die Grundsteuer, Müll- und Straßenreinigungsgebühren online mitteilen.

Grundabgaben; Jahreszahlung beantragen

Sie können diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser ausfüllen und abschicken.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

Stadtkämmerei

Amtsleitung: Heike Bräuer

Anschrift

Nägelsbachstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr