Haushalt
Stand: 17.01.2025
Er enthält die Einnahmen und Ausgaben.
Die Beschlussfassung über den Haushalt 2025 erfolgte in der Stadtratssitzung am 16. Januar 2025.
Eine Übersicht über die Finanzen wie zum Beispiel über die Schulden der Stadt oder die Steuereinnahmen gibt es in der Statistik Städtische Finanzen.
Rund um den Haushalt
Er ist das Finanzpaket mit allen Einnahmen und Ausgaben und enthält die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, dort stehen die geschätzten Einnahmen und Ausgaben. Dazu gehören unter anderem die Einnahmen und Ausgaben aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wie zum Beispiel die Einnahmen aus Gebühren (beispielsweise für einen Antrag auf neuen Personalausweis oder für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins) oder die Auszahlung von Geldern (beispielsweise Lohn und Gehalt für Mitarbeitende, Zuschüsse für Vereine, Sanierung von Straßen und Radwege). Auch die Aufnahme von Krediten oder große Investitionen in den kommenden Jahren stehen in der Haushaltssatzung.
Der Stadtrat – er beschließt die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung. Denn die Entscheidung, für welche Maßnahmen oder Projekte Geld ausgegeben werden soll, ist eines der klassischen Rechte des Stadtrates.
Das ist ein langer Weg mit vielen Terminen: Im Mai erhalten die Ämter von der Stadtkämmerei einen ersten Entwurf der Sachkostenbudgets und des Investitionsprogramms. Über die Einwendungen der Ämter gegen diesen Entwurf wird in den Haushaltsgesprächen diskutiert und letztendlich Einigung erzielt. In den Haushaltsgesprächen zwischen den Ämtern und dem Finanzreferat werden die Zahlen besprochen, am Ende steht dann der Haushaltsentwurf. Dieser wird dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung durch Finanzreferent Konrad Beugel vorgestellt.
Dann beginnt die heiße Phase der Haushaltsberatungen. Die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates beraten intern das Zahlenwerk. In den Ausschüssen wird über die Anträge der Parteien und die Nachmeldungen der Verwaltung zum Entwurf abgestimmt. Sie können zudem weitere Anträge zum Haushalt stellen. Nachmeldungen können von den Ämtern eingebracht werden. Und auch die Beiräte wie zum Beispiel der Seniorenbeirat oder das Jugendparlament können Anträge zum Haushalt stellen, dies allerdings nur über den Oberbürgermeister. Die Stadtkämmerei fasst die beschlossenen Anträge und Nachmeldungen im Herbst zusammen und erstellt dann die Haushaltssatzung. Nach dem Beschluss wird sie der Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Die Sitzungstermine des Stadtrats und wie er sich zusammensetzt, das kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.
Für jedes Haushaltsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, muss die Stadt Erlangen wie alle anderen Kommunen die Haushaltssatzung beschließen. Die Haushaltssatzung gilt immer für ein Jahr.
Wenn der Stadtrat die Haushaltssatzung beschlossen hat, geht diese an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Für die Stadt Erlangen ist das die Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Wenn das Zahlenwerk für die Regierung von Mittelfranken plausibel ist, genehmigt sie das Finanzpaket mit ihren genehmigungspflichtigen Bestandteilen. Wenn nicht, muss die Stadt Erlangen Nachbesserungen vornehmen.
Solange die Genehmigung nicht vorliegt, gilt die Haushaltssatzung (noch) nicht. Die Stadt darf in dieser Zeit trotzdem finanzielle Leistungen erbringen. Und zwar dann, wenn
- sie hierzu rechtlich verpflichtet ist, weil zum Beispiel Verträge abgeschlossen worden sind oder ein Gesetz bestimmte Zahlungen vorsieht
- die Zahlung für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.
Meldungen zum Haushalt
FAQs zum Haushalt
Antworten auf häufige Fragen.
Leistungsfähigkeit durch Haushaltskonsolidierungskonzept
Um die Zukunftsinvestitionen in Schulen, Kinderbetreuung und die städtische Infrastruktur zu sichern, muss die Stadt ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen. Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Dezembersitzung beschlossen, ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Dieses muss dann der Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Haushalt 2025: Einsparungen sollen Investitionen sichern
Der Erlanger Stadtrat hat am 16. Januar den Haushalt 2025 mit 27 zu 21 Stimmen beschlossen.
FAQs zum Haushalt
Antworten auf häufige Fragen.
Leistungsfähigkeit durch Haushaltskonsolidierungskonzept
Um die Zukunftsinvestitionen in Schulen, Kinderbetreuung und die städtische Infrastruktur zu sichern, muss die Stadt ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen. Der Erlanger Stadtrat hat in seiner Dezembersitzung beschlossen, ein entsprechendes Konzept zu erstellen. Dieses muss dann der Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde vorgelegt werden.
Haushalt 2025: Einsparungen sollen Investitionen sichern
Der Erlanger Stadtrat hat am 16. Januar den Haushalt 2025 mit 27 zu 21 Stimmen beschlossen.
Stadtkämmerei
Amtsleitung: Heike Bräuer