Haushalt
Stand: 25.10.2024
Er enthält die Einnahmen und Ausgaben.
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2025 wurde am 24. Oktober 2024 durch Finanzreferent Konrad Beugel im Stadtrat vorgestellt. Seine Rede zur Haushaltseinbringung wurde von den Stadträten traditionell nicht diskutiert. Die Haushaltsberatungen der Fraktionen und Ausschüsse folgen in den kommenden Wochen und Monaten. Die endgültige Beschlussfassung ist in der Stadtratssitzung am 16. Januar 2025 geplant. Die Sitzungstermine der Ausschüsse samt Tagesordnungen können im Ratsinformationssystem aufgerufen werden.
Rund um den Haushalt
Er ist das Finanzpaket mit allen Einnahmen und Ausgaben und enthält die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan, dort stehen die geschätzten Einnahmen und Ausgaben. Dazu gehören unter anderem die Einnahmen und Ausgaben aus der laufenden Verwaltungstätigkeit wie zum Beispiel die Einnahmen aus Gebühren (beispielsweise für einen Antrag auf neuen Personalausweis oder für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins) oder die Auszahlung von Geldern (beispielsweise Lohn und Gehalt für Mitarbeitende, Zuschüsse für Vereine, Sanierung von Straßen und Radwege). Auch die Aufnahme von Krediten oder große Investitionen in den kommenden Jahren stehen in der Haushaltssatzung.
Der Stadtrat – er beschließt die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung. Denn die Entscheidung, für welche Maßnahmen oder Projekte Geld ausgegeben werden soll, ist eines der klassischen Rechte des Stadtrates. Die endgültige Beschlussfassung zum Haushalt 2025 ist in der Stadtratssitzung am 16. Januar 2025 geplant.
Das ist ein langer Weg mit vielen Terminen: Im Mai erhalten die Ämter von der Stadtkämmerei einen ersten Entwurf der Sachkostenbudgets und des Investitionsprogramms. Über die Einwendungen der Ämter gegen diesen Entwurf wird in den Haushaltsgesprächen diskutiert und letztendlich Einigung erzielt. In den Haushaltsgesprächen zwischen den Ämtern und dem Finanzreferat werden die Zahlen besprochen, am Ende steht dann der Haushaltsentwurf. Dieser wird dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung durch Finanzreferent Konrad Beugel vorgestellt.
Dann beginnt die heiße Phase der Haushaltsberatungen. Die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates beraten intern das Zahlenwerk. In den Ausschüssen wird über die Anträge der Parteien und die Nachmeldungen der Verwaltung zum Entwurf abgestimmt. Sie können zudem weitere Anträge zum Haushalt stellen. Nachmeldungen können von den Ämtern eingebracht werden. Und auch die Beiräte wie zum Beispiel der Seniorenbeirat oder das Jugendparlament können Anträge zum Haushalt stellen, dies allerdings nur über den Oberbürgermeister. Die Stadtkämmerei fasst die beschlossenen Anträge und Nachmeldungen im Herbst zusammen und erstellt dann die Haushaltssatzung. Nach dem Beschluss wird sie der Regierung von Mittelfranken als zuständige Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
Die Sitzungstermine des Stadtrats und wie er sich zusammensetzt, das kann über das Ratsinformationssystem aufgerufen werden.
Für jedes Haushaltsjahr, das dem Kalenderjahr entspricht, muss die Stadt Erlangen wie alle anderen Kommunen die Haushaltssatzung beschließen. Die Haushaltssatzung gilt immer für ein Jahr.
Wenn der Stadtrat die Haushaltssatzung beschlossen hat, geht diese an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde. Für die Stadt Erlangen ist das die Regierung von Mittelfranken in Ansbach. Wenn das Zahlenwerk für die Regierung von Mittelfranken plausibel ist, genehmigt sie das Finanzpaket mit ihren genehmigungspflichtigen Bestandteilen. Wenn nicht, muss die Stadt Erlangen Nachbesserungen vornehmen.
Solange die Genehmigung nicht vorliegt, gilt die Haushaltssatzung (noch) nicht. Die Stadt darf in dieser Zeit trotzdem finanzielle Leistungen erbringen. Und zwar dann, wenn
- sie hierzu rechtlich verpflichtet ist, weil zum Beispiel Verträge abgeschlossen worden sind oder ein Gesetz bestimmte Zahlungen vorsieht
- die Zahlung für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar ist.
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Stadtkämmerei
Amtsleitung: Heike Bräuer