FAQs zum Haushalt
Stand: 21.01.2025
Antworten auf häufige Fragen.
Die Haushaltssituation der Stadt Erlangen ist aufgrund eines erheblichen, unvorhersehbaren Einbruchs bei den Gewerbesteuereinnahmen angespannt. Um darauf zu reagieren, hat die Stadt bereits für 2024 eine Haushaltssperre für Investitionen, Sachmittel und Personal im Volumen von 14 Millionen Euro verhängt. Auch im Jahr 2025 muss die Stadt mit geringeren Steuereinnahmen umgehen. Der Haushaltsplan 2025 wurde an diese Situation angepasst. Um die Haushaltslage zu stabilisieren, erarbeitet die Stadt derzeit ein Haushaltskonsolidierungskonzept.
Antworten auf häufige Fragen
Die Stadt muss im zweiten Jahr in Folge auch 2025 mit deutlich niedrigeren Gewerbesteuern rechnen. Die Ursachen liegen in der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung und zusätzlichen Steuerrückzahlungen. Prognostiziert waren für 2024 Gewerbesteuereinnahmen von 220 Millionen Euro. Weil bereits eingegangene Steuern auch für Vorjahre zurückgezahlt werden mussten, stehen 2024 voraussichtlich Gewerbesteuereinnahmen von nur 71 Millionen Euro zu Buche. Für 2025 prognostiziert die Kämmerei Gewerbesteuereinnahmen von 120 Millionen Euro.
Die Gewerbesteuereinnahmen unterliegen regelmäßig Schwankungen. Deshalb gibt es Mechanismen, die diese Schwankungen wenn auch zeitverzögert ausgleichen, beispielsweise Zuweisungen von Bund und Land. Zudem hat die Stadt in den vergangenen Jahren in großem Umfang Schulden abgebaut und Rücklagen aufgebaut.
Verluste in dieser Größenordnung, die durch nicht vorhersehbare Rückzahlungen entstanden sind, sind aber ungewöhnlich und können nur mittelfristig ausgeglichen werden. Das führt dazu, dass die Rücklagen der Stadt aufgebraucht werden und dass die Stadt mit Maßnahmen wie einer Haushaltssperre wie für 2024 und Kürzungen arbeiten muss. Für 2025 ist ein Haushaltskonsolidierungskonzept aufzustellen, um die Finanzlage zu stabilisieren.
Die Vorauszahlungen der Unternehmen werden durch das Finanzamt festgelegt und haben Bindungswirkung für die Kommunen. Diese Zahlungen werden meist anhand der Vorjahresveranlagung bemessen oder aber anhand Gewinnerwartungen der Unternehmen, welche diese beim Finanzamt vorlegen. Die Stadt steht in regelmäßigem Austausch mit großen Gewerbesteuerzahlern, um Anpassungen in den Prognosen möglichst zeitnah berücksichtigen zu können. Aus diesem Grund hat die Stadt nach entsprechenden Gesprächen im Juli 2024 eine Haushaltssperre erlassen.
Der bereits unter Spardruck entstandene Haushaltsentwurf für 2025 wurde nochmals um rund 9 Millionen Euro bei den Sachmittelbudgets und rund 1,7 Millionen Euro bei den Investitionen gekürzt. Im Personalbereich spart eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre für freiwerdende Stellen weitere 7,5 Millionen Euro jährlich ein. Neue Stellen werden 2025 hauptsächlich im Bereich Schulen und Kindertagesstätten geschaffen und vollständig durch Stelleneinzüge in anderen Bereichen gegenfinanziert. Dadurch ergeben sich unter dem Strich insgesamt sogar jährliche Einsparungen von 500.000 Euro.
Um die Haushaltslage zu stabilisieren, muss die Stadt Erlangen auch in 2025 sparen. Beispielsweise werden Planungen für Investitionsprojekte verschoben. Merkliche Einschränkungen gibt es auch bei den sogenannten freiwilligen Leistungen, also Ausgaben, die über Pflichtaufgaben hinausgehen. Pflichtaufgaben sind gesetzlich vorgeschrieben wie die Bereitstellung von Schulen, die Kinderbetreuung und die öffentliche Sicherheit. Freiwillige Leistungen hingegen betreffen Angebote, die nicht zwingend vorgeschrieben sind wie kulturelle Veranstaltungen, Sportförderung und Zuschüsse an Vereine.
Auch bei Infrastrukturprojekten, die keine dringenden Pflichtaufgaben sind, wird es zu Verzögerungen oder Reduzierungen kommen, wie etwa bei Neubauten von Stadtteilhäusern oder Spielplätzen.
Im Vergleich zu anderen ähnlich großen Städten verfügt Erlangen über ein vielfältiges Angebot an Kultur und Freizeitmöglichkeiten. Insbesondere hier, aber auch bei Serviceangeboten der Verwaltung wird es durch Personaleinsparungen zu Einschränkungen kommen. Die veränderten Rahmenbedingungen erfordern es, laufend zu überprüfen, ob in einzelnen Bereichen mit Änderungen von Steuern und Gebühren zu reagieren ist.
Die Aufstellung des städtischen Haushalts verläuft in mehreren wichtigen Schritten.
- Zunächst erstellt die Verwaltung einen Haushaltsentwurf, der die finanziellen Prioritäten der Stadt widerspiegelt. Dieser Entwurf wird auf Basis von Einnahmeprognosen, wie der Gewerbesteuer, sowie geplanten Ausgaben für Verwaltung, Investitionen und Pflichtaufgaben entwickelt.
- Anschließend prüft der Stadtrat diesen Entwurf und entscheidet darüber, welche Maßnahmen und Projekte umgesetzt werden sollen. Der Haushaltsbeschluss in Erlangen erfolgte durch den Stadtrat am 16. Januar 2025.
Nach der Verabschiedung des Haushalts wird der Haushalt der Regierung von Mittelfranken als zuständiger Aufsichtsbehörde vorgelegt. Diese prüft den Haushalt auf Rechtmäßigkeit und Ausgewogenheit, insbesondere
- ob die Stadt die Pflichtaufgaben erfüllen kann und
- ihre langfristige Zahlungsfähigkeit gesichert ist.
Sollte es dabei Bedenken geben, kann die Regierung den Haushalt zurückweisen oder mit Auflagen versehen.
Für 2025 ist zu erwarten, dass es aufgrund der großen Lücke zwischen geplanten Einnahmen und und geplanten Ausgaben - insbesondere in der Verwaltungstätigkeit - keine Genehmigung des Haushaltsplans geben kann. Dies bedeutet, dass die sogenannte „vorläufige Haushaltsführung“ für das ganze Jahr gelten wird. Entsprechende Regelungen finden sich hierzu im Art. 69 der Bayerischen Gemeindeordnung. Die grundsätzliche Ansage heißt hier: die Stadt erbringt die finanziellen Leistungen,
- zu denen sie rechtlich verpflichtet ist oder
- die für die Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Auch wenn der Haushalt 2025 nicht genehmigt wird, so bedürfen die in 2025 erforderlichen Kreditaufnahmen für die geplanten städtischen Investitionen der Einzelgenehmigung durch die Regierung von Mittelfranken. Zudem muss die Stadt der Regierung von Mittelfranken ein Haushaltskonsolidierungskonzept vorlegen, um die Zukunftsinvestitionen in Schulen, Kinderbetreuung und die städtische Infrastruktur zu sichern.
Der Einbruch bei der Gewerbesteuer in Erlangen geht nicht auf tiefgreifende wirtschaftliche Probleme, beispielweise eine Unternehmensinsolvenz, zurück. Erlangen bleibt ein stabiler und attraktiver Wirtschaftsstandort. Die Perspektive für 2026 zeigt, dass die Stadt durch Ausgleichsmechanismen und strukturelle Anpassungen die Möglichkeit hat, sich schrittweise aus der finanziellen Schieflage herauszuarbeiten. Sparanstrengungen werden aber weiterhin erforderlich sein.
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