Sonnwendfeuer - Johannisfeuer
Stand: 08.07.2024
Das Entzünden von Feuern bedarf die Einhaltung einiger wichtiger Regeln.
Jahr für Jahr werden zur Sonnenwende die traditionellen Johannisfeuer entzündet, um böse Geister zu vertreiben.
Ursprünglich feierten Christen an diesem Tag die Geburt Johannes des Täufers, daher auch der Name. Heute stehen meist die Tradition und die Geselligkeit im Vordergrund.
Für einen reibungslosen Ablauf sind einige Spielregeln einzuhalten:
Wo ist die Veranstaltung anzuzeigen?
Viele Sonnwendfeuer haben sich zu öffentlichen Veranstaltungen mit Bewirtung entwickelt und sind bei der Ordnungsbehörde der Stadt Erlangen anzuzeigen. Die Antragstellung erfolgt gemäß der Vorgaben der städtischen Webseite www.erlangen.de/oeffentliche-vergnügung. Hier finden Sie auch weitere Informationen und Auskünfte sowie die Kontaktdaten des Veranstaltungsbüros. Zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Bearbeitung ist es wichtig, dass Sie Ihre Anträge mit einer ausreichenden Vorlaufzeit einreichen.
Was darf verbrannt werden?
Als Brennstoff darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Keinesfalls dürfen
- lackiertes, gestrichenes oder lasiertes Holz (wie alte Fenster, Möbel, etc.)
- behandelte Paletten
- Zäune, Span- oder Faserplatten oder gar
- Kunststoffe oder Altreifen
verwendet werden! Auch Benzin, Diesel oder Altöl dürfen nicht beim Entzünden zum Einsatz kommen. Richtig aufgebaute Feuer lassen sich auch mit trockenem Reisig oder Stroh anzünden.
Keine Abfallentsorgung mit Hilfe von Johannisfeuer!
Wo dürfen Johannisfeuer abgebrannt werden, wo nicht?
Grundsätzlich dürfen die Feuer nur auf festen, nicht brennbaren Untergrund abgebrannt werden. In Landschaftsschutzgebieten ist eine naturschutzrechtliche Befreiung zu beantragen. In Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, auf Biotopflächen und in Wasserschutzgebieten ist es verboten!
Wie sieht der Brandschutz aus?
Für die Umgebung darf keine Brandgefahr entstehen. Deshalb ist es wichtig, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten:
- zu Gebäuden und einzelnen Bäumen mindestens 25 m
- zu Wäldern mindestens 100 m.
Das Feuer darf vom Anbrennen bis zum völligen Erlöschen niemals unbeaufsichtigt sein. Funkenflug ist im Auge zu behalten, um unkontrollierte Brände zu vermeiden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Eine freie Zufahrt für Einsatzfahrzeuge muss sichergestellt sein.
Warum ist hier der Tierschutz wichtig?
Das zusammengetragene Brennmaterial lagert meist über einen längeren Zeitraum. Oft dienen diese Haufen den Tieren als Nistplatz oder Zufluchtsort. Deshalb darf das Brennmaterial erst am Tag des Johannisfeuers aufgeschichtet oder unmittelbar vor dem Abbrennen umgeschichtet werden. So wird das Feuer nicht zur Flammenfalle für Säugetiere und Vögel.
Am Tag danach?
Die Reste des Feuers und der Feier müssen beseitigt werden. Übriggebliebenes Brennmaterial, Asche und sonstige Hinterlassenschaften wie Flaschen, Dosen, Zigarettenkippen, etc. sind einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:
Bürgeramt, Abt. Öffentliche Sicherheit und Ordnung E-Mail: veranstaltungen@stadt.erlangen.de
Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung E-Mail: kreislaufwirtschaft@stadt.erlangen.deUnter kreislaufwirtschaft@stadt.erlangen.de können Sie den Flyer in digitaler Form (ausschließlich als PDF erhältlich) anfordern.
Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Amtsleitung: Reiner Lennemann