Logo der Stadt Erlangen

Sonnwendfeuer - Johannisfeuer

Stand: 01.06.2026

Das Entzünden von Feuern bedarf die Einhaltung einiger wichtiger Regeln.

Jahr für Jahr werden zur Sonnenwende die traditionellen Johannisfeuer entzündet, um böse Geister zu vertreiben. Ursprünglich feierten Christen an diesem Tag die Geburt Johannes des Täufers, daher auch der Name. Heute stehen meist die Tradition und die Geselligkeit im Vordergrund.

Für einen reibungslosen Ablauf sind einige Spielregeln einzuhalten:

Wo ist die Veranstaltung anzuzeigen?

Viele Sonnwendfeuer haben sich zu öffentlichen Veranstaltungen mit Bewirtung entwickelt und sind bei der Ordnungsbehörde der Stadt Erlangen anzuzeigen. Die Antragstellung erfolgt gemäß der Vorgaben der städtischen Webseite www.erlangen.de/oeffentliche-vergnügung. Hier finden Sie auch weitere Informationen und Auskünfte sowie die Kontaktdaten des Veranstaltungsbüros. Zur Sicherstellung einer rechtzeitigen Bearbeitung ist es wichtig, dass Sie Ihre Anträge mit einer ausreichenden Vorlaufzeit einreichen.

Was darf verbrannt werden?

Als Brennstoff darf nur trockenes, unbehandeltes Holz verwendet werden. Keinesfalls dürfen 

  • lackiertes, gestrichenes oder lasiertes Holz (wie alte Fenster, Möbel, etc.)
  • behandelte Paletten
  • Zäune, Span- oder Faserplatten oder gar 
  • Kunststoffe oder Altreifen 

verwendet werden! Auch Benzin, Diesel oder Altöl dürfen nicht beim Entzünden zum Einsatz kommen. Richtig aufgebaute Feuer lassen sich auch mit trockenem Reisig oder Stroh anzünden. 

Keine Abfallentsorgung mit Hilfe von Johannisfeuer!

Wo dürfen Johannisfeuer abgebrannt werden, wo nicht?

Grundsätzlich dürfen die Feuer nur auf festen, nicht brennbaren Untergrund abgebrannt werden. In Landschaftsschutzgebieten ist eine naturschutzrechtliche Befreiung zu beantragen. In Naturschutzgebieten, geschützten Landschaftsbestandteilen, auf Biotopflächen und in Wasserschutzgebieten ist es verboten!

Wie sieht der Brandschutz aus?

Für die Umgebung darf keine Brandgefahr entstehen. Deshalb ist es wichtig, einen ausreichenden Sicherheitsabstand einzuhalten:

  • zur nächsten Wohnbebauung mindestens 50 Meter
  • zu Waldflächen und leicht entzündbaren Stoffen (z. B. Strohballen) mindestens 100 Meter
  • zu öffentlichen Verkehrsflächen, sonstigen baulichen Anlagen, einzelnstehenden Bäumen, Wallhecken, Windschutzanlagen, Feldgehölzen und Gebüschen sollte ein Abstand von 25 Metern eingehalten werden.

Das Feuer darf vom Anbrennen bis zum völligen Erlöschen niemals unbeaufsichtigt sein. Funkenflug ist im Auge zu behalten, um unkontrollierte Brände zu vermeiden. Bei starkem Wind ist das Feuer zu löschen. Eine freie Zufahrt für Einsatzfahrzeuge muss sichergestellt sein.

Warum ist hier der Tierschutz wichtig?

Das zusammengetragene Brennmaterial lagert meist über einen längeren Zeitraum. Oft dienen diese Haufen den Tieren als Nistplatz oder Zufluchtsort. Deshalb darf das Brennmaterial erst am Tag des Johannisfeuers aufgeschichtet oder unmittelbar vor dem Abbrennen umgeschichtet werden. So wird das Feuer nicht zur Flammenfalle für Säugetiere und Vögel.

Am Tag danach?

Die Reste des Feuers und der Feier müssen beseitigt werden. Übriggebliebenes Brennmaterial, Asche und sonstige Hinterlassenschaften wie Flaschen, Dosen, Zigarettenkippen, etc. sind einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an:

  • Bürgeramt, Abteilung Öffentliche Sicherheit und Ordnung (E-Mail: veranstaltungen@stadt.erlangen.de)
  • Amt für Umweltschutz und Energiefragen, Kreislaufwirtschaft und Abfallberatung (E-Mail: kreislaufwirtschaft@stadt.erlangen.de) 

Unter der E-Mail-Adresse kreislaufwirtschaft@stadt.erlangen.de können Sie den Flyer in digitaler Form (ausschließlich als PDF erhältlich) anfordern.

Lesen Sie auch

Ein Feuerwehrmann steht im Wald und löscht ein Feuer.

Waldbrandgefahr

Bei anhaltender Trockenheit steigt vor allem in den Sommermonaten die Gefahr von Waldbränden. Bitte beachten Sie daher ein paar wichtige Regeln. Unter anderem gilt in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot.

Blick von oben auf einen Waldbrand und zwei Feuerwehrmänner beim Löschen.

Rauchverbot in Wäldern

Vom 1. März bis 31. Oktober gilt in Wäldern ein Rauchverbot. Und es gibt ein paar weitere wichtige Regeln.

Amt für Umweltschutz und Energiefragen

Amtsleitung: Reiner Lennemann

Newsletter des Umweltamts abonnieren

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr