Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.


Stand: 08.11.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Öffentliche Veranstaltung in geschlossenen Räumen anmelden

Sie können eine öffentliche Veranstaltung in geschlossenen Räumen online anmelden.

Öffentliche Veranstaltung im Freien auf Privatgrund anmelden

Sie können eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf Privatgrund online anmelden.

Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund anmelden

Sie können eine öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund online anmelden.

Abfallkonzept für Veranstaltungen

Das Abfallkonzept wird benötigt, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung Speisen ausgegeben werden.

Öffentliche Veranstaltung auf fiskalischem Grund anmelden

Hier können Sie einen Antrag für eine Veranstaltung auf stadteigenen, nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Privatflächen beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Veranstaltungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr