Öffentliche Vergnügung; Anzeige und Beantragung einer Erlaubnis

Wer eine öffentliche Vergnügung veranstalten will, hat das der Gemeinde grundsätzlich spätestens eine Woche vorher schriftlich anzuzeigen. In besonderen Fällen gilt eine Erlaubnispflicht.


Stand: 08.11.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Öffentliche Veranstaltung in geschlossenen Räumen anmelden

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine öffentliche Veranstaltung in geschlossenen Räumen anmelden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Öffentliche Veranstaltung im Freien auf Privatgrund anmelden

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine öffentliche Veranstaltung im Freien auf Privatgrund anmelden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund anmelden

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine öffentliche Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund anmelden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Abfallkonzept für Veranstaltungen

Mit diesem Online-Antrag können Sie das Abfallkonzept für Veranstaltungen einreichen. Das Abfallkonzept wird benötigt, wenn bei einer öffentlichen Veranstaltung Speisen ausgegeben werden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Öffentliche Veranstaltung auf fiskalischem Grund anmelden

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Antrag für eine Veranstaltung auf stadteigenen, nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Privatflächen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Veranstaltungen

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