Brandsicherheitswache; Anerkennung von eigenen Kräften

Die "Brandschutzdienststelle" kann eigene Kräfte (oder Dienstleister) des Betreibers einer Versammlungsstätte als Brandsicherheitswache anerkennen.


Stand: 03.07.2024. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Amt für Brand- und Katastrophenschutz

Amtsleitung: Friedhelm Weidinger

Anschrift

Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.