Versammlung; Anzeige

Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öffentliche Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und kann mit Beschränkungen verbunden werden.


Stand: 12.07.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Versammlung unter freiem Himmel mit Demonstrationszug anzeigen

Mit diesem Online-Antrag können Sie Versammlung unter freiem Himmel mit Demonstrationszug anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Versammlung unter freiem Himmel ohne Demonstrationszug anzeigen

Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Versammlung unter freiem Himmel ohne Demonstrationszug anzeigen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Sicherheitsrecht (3)

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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