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Tempo 30 wird deutlich ausgeweitet

Stand: 12.01.2026

Möglich macht dies die aktualisierte Straßenverkehrsordnung. Stadt legt Fokus auf mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche sowie einer spürbaren Entlastung besonders betroffener Straßen.

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) des Stadtrats hat ein umfassendes Konzept zur Ausweitung von Tempo-30-Regelungen im Stadtgebiet beschlossen. Die Stadt nutzt damit neue Möglichkeiten in der Straßenverkehrsordnung, um innerörtlich leichter Tempo-30-Bereiche anordnen zu können. 

Ziel des Konzepts ist eine systematische, rechtskonforme und schrittweise Ausweitung von Tempo 30 – mit einem klaren Fokus auf mehr Sicherheit für Kinder und Jugendliche sowie einer spürbaren Entlastung besonders betroffener Straßen. Oberbürgermeister Florian Janik betont: „Mit den neuen Regelungen werden wir den Schutz von Schülerinnen und Schülern gezielt verbessern und zugleich Verkehrslärm in Wohngebieten reduzieren. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Lebensqualität in unserer Stadt.“

Neue rechtliche Möglichkeiten

Die aktualisierte Straßenverkehrsordnung erlaubt künftig:

  • Lückenschlüsse bis zu 500 Metern zwischen bestehenden Tempo-30-Strecken
  • Tempo 30 an Fußgängerüberwegen
  • Tempo 30 auf hochfrequentierten Schulwegen. In Erlangen werden die Geschwindigkeitsbegrenzungen dort montags bis freitags von 7:00 bis 17:00 Uhr gelten.

Kindergärten fallen nicht unter diese Regelung, da kleine Kinder grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern unterliegen.

Zusätzliche Maßnahmen und Prüfungen

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Fußgängerüberwegen wurden ebenfalls gelockert. Parallel prüft die Stadt deshalb, ob an weiteren Stellen neue Fußgängerüberwege eingerichtet werden können – unter anderem in der Hartmannstraße und am George-Marshall-Platz. Auch dort wäre nach einer Umsetzung Tempo 30 möglich. Darüber hinaus sollen weitere Straßen an bestehende Tempo-30-Zonen angebunden werden, darunter:

  • Schuhstraße
  • Teile der Nürnberger Straße
  • Artilleriestraße
  • Ebrardstraße
  • Frankenwaldallee / Odenwaldallee

Umfang der geplanten Änderungen

Das beschlossene Konzept umfasst folgende Erweiterungen:

  • 6,4 km neue Strecken in bestehenden Tempo-30-Zonen
  • 4,1 km neue ganztägige Tempo-30-Strecken
  • 8,4 km neue zeitlich beschränkte Tempo-30-Abschnitte
  • 2,7 km, auf denen das Tempolimit von 60 km/h auf 50 km/h reduziert wird

Zudem laufen weiterhin Prüfungen für zusätzliche Lärmschutz-Anordnungen. Bislang konnte nur die Pfarrstraße einbezogen werden; weitere Ergebnisse werden bis 2026 erwartet.

Umsetzung in mehreren Schritten

Die Maßnahmen werden stufenweise umgesetzt, begonnen wird an der Markuskirche (Drausnick-/Kurt-Schumacher-/Sieglitzhofer Straße):

Hochfrequentierte Schulwege

  • höchste Priorität, verpflichtend umzusetzen   – verkehrsrechtliche Anordnungen 2026/2027
  • anschließende bauliche Umsetzung durch das Tiefbauamt

Neue Fußgängerüberwege

  • Prüfung von Voraussetzungen wie Verkehrszahlen und Beleuchtung
  • parallele Bearbeitung durch Mobilitätsplanung und Verkehrsbehörde

Erweiterung von Tempo-30-Zonen

  • nicht verpflichtend, aber städtebaulich sinnvoll
  • hoher Aufwand durch Rückbau von Ampeln, Leitlinien und Radwegregelungen
  • Umsetzung wegen begrenzter Haushaltsmittel mittelfristig geplant

Besondere Einzelfälle

Für einige Bereiche sind keine Tempo-30-Anordnungen möglich oder vorgesehen:

  • Die Einfahrt zur Waldorfschule (Äußere Tennenloher Straße): liegt außerhalb der geschlossenen Ortschaft
  • Bunsenstraße, Koldestraße, Mönaustraße: laut Schulwegplan keine Bündelung von Schulwegen
  • Möhrendorfer Straße: nach Fertigstellung der Kanalbrücke endet die temporäre Regelung; künftig ist eine zeitlich beschränkte Reduzierung geplant.

Verkehrszeichen mit Geschwindigkeit 30.
Tempo 30: einige Straßen werden an bestehende Tempo-30-Zonen angebunden. Foto: Canva 

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