Urnenkammern
Stand: 29.07.2026
Grabart
Galerie
- diese Gräber sind 2-stellige Urnengräber
- Gebühren pro Jahr: 186,00 €
- Urnengräber können nur bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden, ein Vorverkauf ist nicht möglich
- die Ruhefrist bei einer Urnenbeisetzung beträgt 10 Jahre
- auf diesen Gräbern müssen sogenannte "Pultsteine" gesetzt werden, hierfür erhält man bei dem Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen
- Urnenkammern sind pflegefreie Gräber, das bedeutet, dass das Bestattungsfeld von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird
- Entfernung / Rückschnitt von vorhandenen Pflanzen sowie eigene Anpflanzungen / Ausstreuen von Kieselsteinen und Ähnlichem sind nicht erlaubt
Die Grabart finden Sie auf folgenden Friedhöfen
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Zentralfriedhof
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Friedhof Büchenbach
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