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Urnenkammern

Stand: 29.07.2026

Grabart

  • diese Gräber sind 2-stellige Urnengräber
  • Gebühren pro Jahr: 186,00 €
  • Urnengräber können nur bei einem aktuellen Sterbefall erworben werden, ein Vorverkauf ist nicht möglich
  • die Ruhefrist bei einer Urnenbeisetzung beträgt 10 Jahre
  • auf diesen Gräbern müssen sogenannte "Pultsteine" gesetzt werden, hierfür erhält man bei dem Erwerb des Nutzungsrechts entsprechende Grabauflagen
  • Urnenkammern sind pflegefreie Gräber, das bedeutet, dass das Bestattungsfeld von der Friedhofsverwaltung gepflegt wird
  • Entfernung / Rückschnitt von vorhandenen Pflanzen sowie eigene Anpflanzungen / Ausstreuen von Kieselsteinen und Ähnlichem sind nicht erlaubt

Die Grabart finden Sie auf folgenden Friedhöfen

Urnenkammern auf dem Zentralfriedhof

Urnenkammern

Zentralfriedhof

Urnenkammern auf dem Friedhof Büchenbach

Urnenkammern

Friedhof Büchenbach