Verfügungsfonds
Stand: 09.03.2023
Finanzielle Unterstützung für Projekte in Büchenbach-Nord
Mit dem Verfügungsfonds stehen Bürger*innen, Vereinen, Einrichtungen und Gewerbetreibenden finanzielle Mittel für stadtteilbezogene Projekte zur Verfügung. Damit soll privates Engagement im Stadtteil unterstützt und das Stadterneuerungsgebiet Büchenbach-Nord aufgewertet werden. Der Verfügungsfonds wird im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ durch die Städtebauförderung finanziert.
Durch den Verfügungsfonds können kleinere Projekte und Maßnahmen für ein attraktives Wohnumfeld, sowie gemeinschaftliche Aktionen in der Nachbarschaft in Büchenbach-Nord bezuschusst werden. Die Förderfähigkeit richtet sich unter anderem nach den Zielen des ISEK Büchenbach-Nord. Das Projekt muss in einem der Handlungsfelder verortbar und allgemein mit den Zielen des ISEK vereinbar sein (Beispiele und Rahmenpunkte siehe Galerie).
Sie haben eine Projektidee oder bereits ein konkretes Projekt und möchten wissen, ob Sie die Förderung nutzen können? Bitte wenden Sie sich an die Stadtteil-Werkstatt – Wir helfen Ihnen gerne bei allen Fragen zum Verfügungsfonds und der Antragstellung weiter!
Stadtteil-Werkstatt 56nord
Katja Eichinger
Quartiersmanagerin
Büchenbacher Anlage 27a
Sprechzeiten: Dienstag 14:00 bis 17:00 Uhr und nach Vereinbarung
E-Mail: stadtteilwerkstatt@56nord.info
Mobiltelefon: 0157 58157743
Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien des Verfügungsfonds Büchenbach-Nord im Bereich Downloads (unten auf dieser Seite). Dort können auch eine Karte des Fördergebiets (Geltungsbereich) und das Antragsformular heruntergeladen werden.
Am Anfang stehen Sie mit Ihrer Projektidee. Mit dieser Idee oder Ihrem (fertigen) Konzept kontaktieren Sie die Stadtteil-Werkstatt. Die Stadtteil-Werkstatt berät sie bei Ihrem weiteren Vorgehen und unterstützt Sie bei der Antragsstellung für die Förderung. Der Projektantrag wird bei der Stadtteil-Werkstatt eingereicht (Kontaktdaten siehe oben), geprüft und Sie erfahren in Kürze, ob Ihr Antrag bewilligt wird. Bei einer Ablehnung kann das Projekt gegebenenfalls so weiterentwickelt werden, sodass eine Förderung doch noch möglich ist. Lassen Sie sich hierzu von der Stadtteil-Werkstatt beraten. Nach einem positiven Bescheid zu Ihrem Antrag kann die Umsetzung Ihres Projekts starten. Nach erfolgreichem Abschluss des Projekts erfolgt dann die finale Kostenabrechnung und daraufhin die Auszahlung der Förderung.
Je nach Höhe der beantragten Förderung entscheidet entweder die Stadtteil-Werkstatt (bei kleinen Beträgen) oder die Stadtteil-Werkstatt zusammen mit der Stadt Erlangen. Bei einer Fördersumme ab 1.500 Euro stimmt der Projektbeirat über die Bewilligung ab. Der Projektbeirat ist ein lokales Gremium, das eigens für den Verfügungsfonds gegründet wurde. Er besteht aus Bewohner*innen Büchenbach-Nords und in Büchenbach-Nord engagierten Personen.
Förderfähig sind gemeinnützige, nicht-kommerzielle, zeitlich begrenzte Projekte. Das Projekt muss in Büchenbach-Nord umgesetzt werden (Fördergebiet siehe Galerie). Mindestens ein*e Ansprechpartner*in betreut das Projekt. Der Antrag auf Förderung durch den Verfügungsfonds muss mindestens einen Monat vor Beginn des Projekts bei der Stadtteil-Werkstatt eingereicht werden. Die maximale Fördersumme pro Projekt beträgt in der Regel 5.000 Euro.
Das Projekt soll positiv zu den Zielen des ISEK Büchenbach-Nord beitragen und mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zugeordnet werden können:
- Wohnen, Bauen und Nahversorgung in und für Nachbarschaften
- Lernen, Bildung, Austausch und Beratung
- Klimaschutz und Mobilität: Vernetzt sozial und nachhaltig
- Freiraumnetz für Spiel, Sport, Gesundheit und Naherholung
- Kommunikation, Netzwerke und Mitwirkung
Die Förderung ist eine Unterstützung durch Geld, dieses muss zweckmäßig und wirtschaftlich verwendet werden.
Gefördert werden Sachkosten und nur tatsächlich entstandene Aufwendungen und Vergütungen (z.B. Honorare) werden entschädigt. Die Erstattung der Kosten kann deshalb erst nach Abschluss des Projekts erfolgen.
Im Downloadbereich finden Sie einen Förderantrag für Mittel aus dem Verfügungsfonds.
Der schriftliche Antrag auf Förderung muss mindestens einen Monat vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht und genehmigt werden, da nachträglich keine Förderung möglich ist.
In der Stadtteil-Werkstatt erhalten Sie hierzu Beratung und Unterstützung. Die für die endgültige Antragsstellung benötigten Details können sich auch erst in der Beratung entwickeln. Melden Sie sich gern bereits mit einer ersten Projektidee bei der Stadtteil-Werkstatt, wir beraten Sie gern von Beginn an.
Galerie
Weitere Informationen zum Verfügungsfonds
Verfügungsfonds - Förderrichtlinien
Verfügungsfonds - Geltungsbereich
Verfügungsfonds - Förderantrag
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