Voraussetzungen für den Übertritt nach der 4. Klasse
Stand: 22.05.2025
Welche Anforderungen gibt es für die verschiedenen Schularten nach der 4. Klasse? Was ist der Probeuntericht?
Der Wechsel auf die Mittelschule ist unabhängig vom Notendurschnitt im Übertrittszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU möglich. Ihr Kind muss das Klassenziel der 4. Klasse erreichen. Grundsätzlich muss eine Schulpflicht von 9 Jahren erfüllt werden. Welche Mittelschule Ihr Kind besucht, wird wie bei den Grundschulen über „Sprengel“ geregelt, das heißt über die Wohnadresse.
In Erlangen gibt es einen Schulverbund der drei Mittelschulen. Unter bestimmten Bedingungen kann es zu einer Umverteilung kommen. Das heißt, Ihr Kind besucht eine andere Verbund-Mittelschule, als geplant.
Ihr Kind kann die Städtische Wirtschaftsschule besuchen, wenn der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU im Übertrittszeugnis 2,66 oder besser ist.
Sie können Ihr Kind an der Realschule anmelden. Dafür muss der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU im Übertrittszeugnis 2,66 oder besser sein.
Bei einem schlechteren Durchschnitt kann Ihr Kind den Probeunterricht besuchen. Besteht Ihr Kind diesen, können Sie es anmelden (siehe Abschnitt „Probeunterricht“).
Sie können Ihr Kind am Gymnasium anmelden. Dafür muss der Notendurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und HSU im Übertrittszeugnis 2,33 oder besser sein.
Bei einem schlechteren Durchschnitt kann Ihr Kind den Probeunterricht besuchen. Besteht Ihr Kind diesen, können Sie es anmelden (siehe Abschnitt „Probeunterricht“).
Wenn Ihr Kind auf ein musisches Gymnasium gehen möchte, braucht es eine besondere musikalische Begabung. Diese muss durch die Note im Fach Musikerziehung im Übertrittszeugnis oder auf andere Weise nachgewiesen werden. Sie müssen rechtzeitig bei der Grundschule beantragen, dass die Musiknote in das Übertrittszeugnis eingetragen wird.
Sie können mit einem Notendurchschnitt im Übertrittszeugnis von 3,33 oder besser an eine Realschule oder ein Gymnasium wechseln, wenn:
- sie erst nach Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Schule besucht haben
- eine Gesamtnote in Deutsch (nicht: DaZ) erteilt wurde
- der Notenschnitt auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behoben werden können. Die Grundschule muss das bestätigen. Dafür müssen die Kinder in der Jahrgangsstufe 4 den Unterricht im Fach Deutsch besuchen.
Der Probeunterricht ist eine Aufnahmeprüfung für die Wirtschaftsschule, Realschule oder das Gymnasium. Es kann sein, dass Ihr Kind keine Empfehlung für die Schulart bekommt, die Sie sich wünschen. Das passiert, wenn der Notendurchschnitt in Deutsch, Mathematik und HSU im Übertrittszeugnis nicht gut genug ist. Sie können Ihr Kind dann nicht direkt an der gewünschten Schule anmelden. Stattdessen können Sie Ihr Kind für den Probeunterricht anmelden. Der Probeunterricht findet an drei aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Die Termine finden Sie ab Januar hier.
Ihr Kind wird in den Fächern Deutsch und Mathematik geprüft. Der Inhalt besteht aus dem Lernstoff der 4. Klasse. Im Fach Deutsch geht es beispielsweise darum, wie Ihr Kind Texte versteht, wie gut es Aufsätze schreiben kann oder wie gut die Rechtschreibung ist. In beiden Fächern gibt es schriftliche und mündliche Prüfungen.
Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach die Note 4 erreicht wurde. Damit kann Ihr Kind in die 5. Klasse an diese Schulart wechseln. Hat Ihr Kind in beiden Fächern die Note 4, können Sie es auf Ihren Wunsch hin anmelden.