Waldbrandgefahr
Stand: 14.05.2025
Bei langen Trockenperioden, hochsommerlichen Temperaturen und Wind steigt das Risiko. Bitte beachten Sie daher ein paar wichtige Regeln.
- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt ein Rauchverbot
- Im und am Wald kein Feuer entzünden, auch kein Grillfeuer. Zum Wald mindestens 100 Meter Abstand halten (Bayerisches Waldgesetz)
- Keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen
- Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken
- Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden
Vorbeugende Waldbrandbekämpfung
Die Regierung von Mittelfranken ordnet bei sehr hoher Waldbrandgefahr (in Ausnahmefällen auch bei hoher) die Luftbeobachtung an. Dies geschieht im Einvernehmen mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Sie sehen einen Waldbrand? Unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden
Unsere Grillplätze und Freizeitanlagen
Grillplätze & Freizeitanlagen
Mit etlichen öffentlichen Grillplätzen und Freizeitanlagen gibt es im Stadtgebiet viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Aber eine Bitte: Nehmen Sie immer Rücksicht auf ihr Umfeld - vermeiden Sie Lärm und hinterlassen Sie die Anlagen sauber.
Grillplätze & Freizeitanlagen
Mit etlichen öffentlichen Grillplätzen und Freizeitanlagen gibt es im Stadtgebiet viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Aber eine Bitte: Nehmen Sie immer Rücksicht auf ihr Umfeld - vermeiden Sie Lärm und hinterlassen Sie die Anlagen sauber.
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amtsleitung: Friedhelm Weidinger
Anschrift
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.