Waldbrandgefahr
Stand: 23.06.2026
Bei anhaltender Trockenheit steigt vor allem in den Sommermonaten die Gefahr von Waldbränden. Bitte beachten Sie daher ein paar wichtige Regeln. Unter anderem gilt in Wäldern vom 1. März bis 31. Oktober ein absolutes Rauchverbot.
Was es zu beachten gibt:
- Im und am Wald kein Feuer entzünden, auch kein Grillfeuer. Zum Wald mindestens 100 Meter Abstand halten (Bayerisches Waldgesetz)
- Keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen
- Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken
- Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden
- Es gilt ein Rauchverbot in Wäldern von 1. März bis 31. Oktober.
Bereits bei kleineren Feuern oder Rauchentwicklung sollte umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmiert werden
Löschung eines Brands (Foto: Feuerwehr)
Amt für Brand- und Katastrophenschutz
Amtsleitung: Friedhelm Weidinger
Anschrift
Äußere Brucker Straße 32
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Die Erreichbarkeit ist zu jeder Zeit sichergestellt.