Waldbrandgefahr: Regierung ordnet Luftbeobachtung an

Stand: 30.08.2024

Am Samstag, 31. August, und Sonntag, 1. September, findet die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung statt.

Der Deutsche Wetterdienst erwartet sehr hohe Temperaturen und keinen nennenswerten flächendeckenden Regen. Daher herrscht in weiten Teilen Mittelfrankens eine hohe Waldbrandgefahr. Die Regierung von Mittelfranken ordnet daher im Einvernehmen mit dem regionalen Waldbrandbeauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für Samstag, 31. August, und Sonntag, 1. September, die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den Regierungsbezirk an. Die Flüge finden in den Nachmittagsstunden statt. Dann ist die Gefahr durch die steigenden Temperaturen und Freizeitaktivitäten der Bevölkerung am größten. Wegen des schönen Wetters ist vor allem am Wochenende mit einer großen Zahl von Ausflüglern in Wald und Flur zu rechnen.

Wer führt die Luftbeobachtung durch? 

In ganz Bayern erfolgt sie von ehrenamtlichen Piloten der Luftrettungsstaffel. An Bord des eingesetzten Flugzeugs befinden sich neben dem Piloten je eigens dafür ausgebildete Luftbeobachter der Feuerwehr und der Forstbehörden. Sie beobachten die relevanten Waldgebiete aus der Luft auf mögliche Brandgefahren. Wird ein Brand festgestellt, wird per Funk die Integrierte Leitstelle informiert und die Einsatzkräfte zur Brandstelle geleitet.

Wie sieht die Flugroute aus?

Beflogen wird eine festgelegte Route. Sie führt 

  • von Erlangen-Dechsendorf über Schnaittach, Hersbruck und Allersberg bis nach Pleinfeld. 

Von Pleinfeld aus geht es über 

  • Abenberg, Nürnberg-Moorenbrunn, Nürnberg-Buchenbühl und Erlangen-Tennenlohe, mit einer Schleife über Emskirchen, Wilhermsdorf, Heilsbronn und Windsbach wieder zum Ausgangspunkt zurück.

Auf diese Weise können die besonders gefährdeten Waldgebiete wie zum Beispiel der Sebalder und Lorenzer Reichswald bei Nürnberg und auch das westliche Mittelfranken aus der Luft gut eingesehen und auf mögliche Rauchentwicklung kontrolliert werden.

Was ist beim Aufenthalt in Wäldern zu beachten?

An Waldbesucher wird appelliert, folgende Regeln einhalten: 

  • Waldbrände unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden
  • Rauchverbot beachten -  es gilt von 1. März bis 31. Oktober
  • Kein Feuer (auch kein Grillfeuer) im und am Wald entzünden
  • keine brennenden Zigaretten aus dem Auto werfen
  • Fahrzeuge wegen der heißen Fahrzeugkatalysatoren keinesfalls auf leicht entzündbarem Untergrund parken
  • Pkw, Krafträder und landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge dürfen nicht auf Wiesen und Waldwegen abgestellt werden. 


Sie sehen einen Waldbrand? Bitte unverzüglich über die Notrufnummer 112 melden!

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