Wohnsitz jetzt elektronisch anmelden
Stand: 17.06.2025
Der Gang in das Rathaus ist nicht mehr notwendig.
Seit wenigen Tagen ist in Erlangen die elektronische Anmeldung des Wohnsitzes möglich. Sie kann bequem von zu Hause aus über das Online-Portal www.serviceportal.gemeinsamonline.de erfolgen. Der persönliche Weg ins Rathaus entfällt. Auch die Aktualisierung
- der Anschrift im Personalausweis
- des Wohnorts im Reisepass oder
- der Anschrift in der elektronischen Identitätsnachweis-Karte (eID)
kann von zu Hause aus erfolgen. Die Daten werden durch moderne Sicherheitsstandards geschützt. Dies werde durch die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sichergestellt.
Der Weg zur elektronischen Anmeldung
- Als erstes muss man sich im BayernID- oder Bund-ID-Konto mit dem Online-Ausweis auf dem Portal anmelden.
- Anschließend werden die bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt.
- Als nächster Schritt müssen diese Daten um die neue Anschrift in Erlangen ergänzt werden, das Ein- und Auszugsdatum sowie Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) der neuen Wohnung. Dazu muss auch die Wohnungsgeberbestätigung hochgeladen werden.
Die Möglichkeit, eingetragene Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen, besteht weiterhin. Danach kann die Wohnsitz-Anmeldung versendet werden.
Was nach dem Versand der Anmeldung passiert
In der Regel kommt wenige Tage später die Meldebestätigung als PDF-Datei. Bei einer Stichprobe von Anschriften wird ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, muss der Bestätigungscode im Onlinedienst eingegeben werden, um die Anmeldung der neuen Wohnung abzuschließen.
Wichtiger Hinweis
Die Wohnsitz-Anmeldung ist derzeit nur deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich. Die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch nicht möglich.
Weitere Informationen im Internet unter www.erlangen.de/service/365.
Mehr lesen zum Thema "Wohnsitz"
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
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Meldewesen
Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Meldeangelegenheiten durchführen. So können Sie beispielsweise ein Führungszeugnis, amtliche Beglaubigung oder Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 – 13:00 Uhr
Dienstag: 08:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr