Wohnsitz elektronisch anmelden
Stand: 17.09.2026
Zu Beginn des Wintersemesters an der Friedrich-Alexander-Universität der Tipp für Studierende: Der Hauptwohnsitz kann elektronisch angemeldet werden. Der Gang in das Rathaus ist nicht notwendig, aber weiterhin möglich.
Seit Juni letzten Jahres gibt es einen weiteren digitalen Service beim Bürgeramt. Der Wohnsitz kann digital angemeldet werden. Auch die Aktualisierung
- der Anschrift im Personalausweis
- des Wohnorts im Reisepass oder
- der Anschrift in der elektronischen Identitätsnachweis-Karte (eID)
kann von zu Hause aus erfolgen. Die Daten werden durch moderne Sicherheitsstandards geschützt. Dies werde durch die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sichergestellt.
So geht es
- Als erstes muss man sich im BayernID- oder Bund-ID-Konto mit dem Online-Ausweis auf dem Portal www.serviceportal.gemeinsamonline.de anmelden.
- Anschließend werden die bei der bisherigen Meldebehörde gespeicherten Daten angezeigt.
- Als nächster Schritt müssen diese Daten um die neue Anschrift in Erlangen ergänzt werden, das Ein- und Auszugsdatum sowie Angaben zum Wohnungsgeber (und ggf. Eigentümer) der neuen Wohnung. Dazu muss auch die Wohnungsgeberbestätigung hochgeladen werden. Die Möglichkeit, eingetragene Übermittlungssperren zu prüfen bzw. neue Übermittlungssperren einrichten zu lassen, besteht weiterhin.
- Danach kann die Hauptwohnsitz-Anmeldung versendet werden.
In der Regel kommt wenige Tage später die Meldebestätigung als PDF-Datei. Bei einer Stichprobe von Anschriften wird ein Bestätigungscode per Post an die neue Anschrift verschickt, um die Anschrift zu verifizieren. Sollte dies der Fall sein, muss der Bestätigungscode im Onlinedienst eingegeben werden. Damit wird die Anmeldung der neuen Wohnung abgeschlossen.
Nicht für alle nutzbar
Wichtiger Hinweis: Die Hauptwohnsitz-Anmeldung ist derzeit nur deutschen Staatsangehörigen sowie EU-Bürgern mit eID-Karte möglich. Die Anmeldung von Drittstaatsangehörigen mit dem elektronischen Aufenthaltstitel ist noch nicht möglich.
Weitere Informationen im Internet unter www.erlangen.de/service/365.
Für einzelne Leistungen im Bürgerservice können Sie auch einen Termin buchen.
Mehr lesen
Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Wohnsitz; Mitteilung über Änderung der Hauptwohnung
Wenn Sie mehrere Wohnungen in Deutschland haben und bewohnen, ist eine Wohnung Ihre Hauptwohnung, alle anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Sie müssen die Meldebehörde darüber informieren, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Haupt- bzw. Nebenwohnung ist.
Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen
Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.
Studium in Erlangen
Zum Start des Wintersemesters am 1. Oktober: Informationen zum Leben in unserer Stadt.
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Meldewesen
Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Meldeangelegenheiten durchführen. So können Sie beispielsweise ein Führungszeugnis, amtliche Beglaubigung oder Auskunft aus dem Melderegister beantragen.
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Donnerstag: 08:00 – 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr