Wohnsitz; Anmeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Stand: 25.04.2023. Link zum BayernPortal
Informationen
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzumelden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Sie müssen hierzu einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben und diesen der Meldebehörde zusammen mit dem Personalausweis, dem anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier sowie der Bestätigung Ihres Wohnungsgebers oder dem entsprechenden Zuordnungsmerkmal vorlegen. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Meldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Sie können sich bei der Anmeldung auch durch eine Person unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen (Anmeldeunterlagen und Vollmacht) vertreten lassen.
Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen sollen einen gemeinsamen Meldeschein verwenden; es genügt, wenn einer der Meldepflichtigen die Anmeldung vornimmt.
Personen unter 16 Jahren müssen von demjenigen angemeldet werden, in dessen Wohnung die Personen unter 16 Jahren einziehen. Hat eine minderjährige Person mehrere Wohnungen im Inland, so ist die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung des bzw. der Personensorgeberechtigten.
Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden.
Sofern für eine volljährige Person ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen anmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Ausnahmen:
Für Personen, die im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
Wer im Inland gemeldet ist und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich vorübergehend nicht anmelden. Wenn Sie die weitere Wohnung nach den sechs Monaten allerdings weiterhin nutzen, beginnt die Frist von zwei Wochen für die Anmeldung. Bei der Anmeldung ist zu entscheiden, welche der Wohnungen Haupt- und welche Nebenwohnung ist. Steht von vornherein fest, dass Sie die weitere Wohnung länger als sechs Monate nutzen werden, müssen Sie diese bereits ab Einzug anmelden.
Tatsächliches Beziehen der neuen Wohnung (diese Wohnung wird auf Dauer oder zumindest mit einer gewissen Regelmäßigkeit vor allem zum Wohnen und Schlafen benutzt).
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Jede meldepflichtige Person muss sich persönlich im Bürgeramt anmelden. Die Anmeldung erfolgt im Dialog. Sie benötigen also kein Formular.
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur Anmeldung bei der Meldebehörde (Meldeschein)
Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung)
Erforderliche Unterlagen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Statuserklärung bei mehreren Wohnungen
Personenstandsurkunden und ggf. weitere Nachweise
Bitte legen Sie zum Nachweis spezieller Daten (z. B. Familienstand) auch Personenstandsurkunden (Geburts- bzw. Heiratsurkunde, Sterbeurkunde Ehemann) und ggf. weitere Nachweise vor (z. B. rechtskräftiges Scheidungsurteil, Bescheinigung über Namensänderung, Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung, Entlassungsurkunde aus einer anderen Staatsangehörigkeit), damit Ihre Anmeldung vollständig bearbeitet werden kann.
Promotionsurkunde, ggf. mit amtl. Übersetzung in Deutsch
Wohnungsgeberbestätigung
Formulare: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
keine
Meldewesen
Sie können im Bürgerservice digital oder vor Ort im Erdgeschoss des Rathauses Meldeangelegenheiten durchführen. Beispielsweise ein Führungszeugnis, amtliche Beglaubigung oder Auskunft aus dem Melderegister beantragen.