Abt. Naturschutz und Landschaftsplanung

Anschrift

Schuhstraße 40
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 09:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:30 - 12:00 Uhr

Es wurden 7 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung

Bannwald; Erklärung

Bei Bannwald handelt es sich um Wald, der aufgrund seiner Lage vor allem in städtischen Ballungsräumen und waldarmen Gegenden unersetzlich ist. Dieser Wald sorgt für ein ausgeglicheneres Stadtklima, bietet Erholungsraum und wirkt sich positiv auf Wasser- und Lufthaushalt aus.
Serviceleistung

Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Umwandlung

Sie können eine Ausnahme vom Verbot einer Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen in Ackerland oder Dauerkulturen beantragen.

Serviceleistung, Gartenbau und Landschaftspflege

Gartenkultur und Landespflege; Betreuung von gartenbaulichen Organisationen

Die Zusammenarbeit der Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege mit den Verbänden des Freizeitgartenbaus dient der Förderung der Gartenkultur und Landespflege.
Serviceleistung

Landschaftspflege und Naturparke; Beantragung einer Förderung

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Pflege, Erhaltung und Entwicklung geschützter und schutzwürdiger Flächen und Einzelbestandteile der Natur.
Serviceleistung

Naturschutz; Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit

Die Regierungen und die Kreisverwaltungsbehörden haben eine Vielzahl von Aufgaben im Bereich Naturschutz zu erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit über Naturschutzthemen.
Serviceleistung

Naturschutz; Erstellung von Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren

Regierungen und Kreisverwaltungsbehörden erstellen Stellungnahmen in Verwaltungsverfahren.

Serviceleistung

Naturschutzrechtliche Befreiung; Beantragung

Bestimmte Teile der Landschaft sind gesetzlich geschützt. Wenn von den Verboten abgewichen werden soll, benötigen Sie eine Befreiung, wenn keine gesetzliche Ausnahme eingreift.