Besonderer Sozialdienst
Hier finden Sie den Fachdienst Vollzeitpflege (Link einfügen: https://erlangen.de/amt/303683 ), die Adoptionsvermittlung, den Fachdienst stationäre Hilfen und unbegleitete minderjährige Ausländer, die Jugendhilfe im Strafverfahren, den erzieherischen Jugendschutz und die örtliche Heimaufsicht.
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Öffnungszeiten
Es wurden 4 Serviceleistungen gefunden
Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten
Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.
Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme
In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.
Pflegeeltern; Bewerbung
Adoption; Beantragung der Anerkennung oder Umwandlung einer Adoption eines ausländischen Kindes
Wenn eine Adoption im Ausland durchgeführt wude, kann das Familiengericht auf Antrag feststellen, ob sie in Deutschland anzuerkennen ist. Es kann auch die Umwandlung in eine Adoption mit den nach deutschem Recht vorgesehenen starken Wirkungen aussprechen.
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz; Inanspruchnahme von Angeboten
Im Rahmen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes werden Angebote bereitgestellt, die dazu dienen, Kinder und Jugendliche zu befähigen mit Risiken umzugehen und sie vor Gefahren zu schützen.
Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme
In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.