Jugendgerichtshilfe; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, kann die Jugendgerichtshilfe des Jugendamtes in Anspruch genommen werden.


Stand: 14.12.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Besonderer Sozialdienst

Hier finden Sie den Fachdienst Vollzeitpflege (Link einfügen: https://erlangen.de/amt/303683 ), die Adoptionsvermittlung, den Fachdienst stationäre Hilfen und unbegleitete minderjährige Ausländer, die Jugendhilfe im Strafverfahren, den erzieherischen Jugendschutz und die örtliche Heimaufsicht.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr