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Jugendhilfe in Strafverfahren; Inanspruchnahme

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortlichkeit („Strafmündigkeit“) mit Vollendung des 14. Lebensjahres. Wenn junge Menschen straffällig werden, unterstützt die Jugendhilfe in Strafverfahren bzw. Jugendgerichtshilfe.


Stand: 13.05.2026. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Besonderer Sozialdienst

Hier finden Sie den Fachdienst Vollzeitpflege, die Adoptionsvermittlung, den Fachdienst stationäre Hilfen und unbegleitete minderjährige Ausländer, die Jugendhilfe im Strafverfahren, den erzieherischen Jugendschutz und die örtliche Heimaufsicht.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr