Jugendgerichtshilfe; Mitwirkung in Jugendstrafverfahren

Die Jugendgerichtshilfe begleitet Jugendliche (14 bis 17 Jahre), deren Eltern und Heranwachsende (18 bis 20 Jahre) im Jugendstrafverfahren.
Stand: 15.11.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Abt. Sozialdienst

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
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Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
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Termine nach individueller Vereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.