Allgemeiner Sozialdienst

Hier finden Sie Beratung, Unterstützung und Begleitung bei erzieherischen Problemen und familiären Krisen. Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie Sorgen haben oder in Notsituationen sind.
Mögliche Hilfen: Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen (z.B. auch Legasthenie- und Dyskalkulietherapie, Schulbegleitung), Krisenhilfen.

Mehr Informationen

Auch außerhalb der Dienstzeiten des Allgemeinen Sozialdienst finden Sie Beratung in Krisen und Notfällen: https://erlangen.de/aktuelles/wichtigetelefonnummern-bei-notfall-und-krise

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Die Ansprechperson richtet sich nach der Straße in Erlangen.

Weitervermittlung: Tel. + (49) 09131 / 86 - 2516

Es wurden 3 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Beratungsstellen in Bayern, Elternberatung online, Erziehung in einer Tagesgruppe, Erziehungsbeistandschaft, Erziehungsberatung in Bayern, Erziehungshelfer, Heimerziehung und betreutes Wohnen, Individuelle Erziehungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung, Jugendberatung, Familienberatung, Online-Elternberatung, Vollzeitpflege

Erziehungshilfe; Beantragung von Hilfen zur Erziehung

Wenn eine dem Wohl eines Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist, kann Hilfe zur Erziehung geleistet werden.

Serviceleistung, Umgangsrecht, Umgangs- und Sorgerecht

Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung

Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.

Serviceleistung, Beihilfeantrag, Beihilfe-Centrum, Beamte, Beihilfe Center

Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.