Personensorge; Beratung und Unterstützung bei der Ausübung
Alleinerziehende Eltern haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge.
Stand: 21.08.2024. Link zum BayernPortal
Informationen
Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen (Alleinerziehende Eltern), haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge einschließlich der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Die Beratung soll dem alleinerziehenden Elternteil bei der Lösung erzieherischer, rechtlicher und wirtschaftlicher Probleme helfen (z. B. Lösung von Konflikten mit dem anderen Elternteil, Vermittlung bei Streitigkeiten über das Umgangsrecht, Beratung über zustehende Unterhaltsansprüche des Kindes und Möglichkeiten der Durchsetzung solcher Ansprüche). Zur Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen kann zudem eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragt werden (siehe unter „Verwandte Themen“).
keine
Allgemeiner Sozialdienst
Hier finden Sie Beratung, Unterstützung und Begleitung bei erzieherischen Problemen und familiären Krisen. Kinder und Jugendliche können sich an uns wenden, wenn sie Sorgen haben oder in Notsituationen sind.
Mögliche Hilfen: Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen (z.B. auch Legasthenie- und Dyskalkulietherapie, Schulbegleitung), Krisenhilfen.
Auch außerhalb der Dienstzeiten des Allgemeinen Sozialdienst finden Sie Beratung in Krisen und Notfällen: https://erlangen.de/aktuelles/wichtigetelefonnummern-bei-notfall-und-krise
Anschrift
Öffnungszeiten
Die Ansprechperson richtet sich nach der Straße in Erlangen.
Weitervermittlung: Tel. + (49) 09131 / 86 - 2516