Pflegefamilie; Erhalt von Pflegegeld und Beihilfen

Lebt das Kind in einer Pflegefamilie, so hat das Jugendamt den notwendigen Unterhalt des Kindes sicherzustellen. Dies erfolgt mit Zahlung eines Pflegegeldes.


Stand: 22.12.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Allgemeiner Sozialdienst

Beim Allgemeinen Sozialdienst des Stadtjugendamts Erlangen finden Familien, Alleinerziehende, Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende Beratung und Unterstützung.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Fachdienst Vollzeitpflege - Pflegekinderdienst

Der Fachdienst Vollzeitpflege oder Pflegekinderdienst vermittelt Pflegekinder in geeignete Pflegefamilien, berät und begleitet die Pflegefamilie und unterstützt Kontakte zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr