Ausbildungsförderung(BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)

Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Schülerinnen und Schüler: Ausbildungsförderung beantragen

Ihre Fort- und Weiterbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Fortbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Zuständigkeiten:

Buchstabenbereich A - K: Zimmer 818, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2337
Buchstabenbereich L - Z: Zimmer 818, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2458

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:30 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr

Montag: individuelle Terminvereinbarungen von 15:00 – 18:00 Uhr möglich

Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Ausbildungsförderung für Schüler, Bafög, BAföG, BAFÖG, BAföG, Bafög, BAFÖG

Ausbildungsförderung; Beantragung für Schülerinnen und Schüler

Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Aufstiegs-BAföG, Aufstiegsförderung, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Berufliche Ausbildungsförderung, Meister-Bafög, Meister-BAföG, Meister-BAFÖG

Fort- und Weiterbildung; Beantragung einer Aufstiegsförderung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung (z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher) können altersunabhängig finanziell unterstützt werden.