Ausbildungsförderung(BAföG) und Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG)
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Schülerinnen und Schüler: Ausbildungsförderung beantragen
Ihre Fort- und Weiterbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Fortbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Zuständigkeiten:
Buchstabenbereich A - K: Zimmer 818, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2337
Buchstabenbereich L - Z: Zimmer 818, Telefon +(49) 09131 / 86 - 2458
Anschrift
Öffnungszeiten
Montag: individuelle Terminvereinbarungen von 15:00 – 18:00 Uhr möglich
Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden
Aufstiegs-BAföG; Beantragung einer Aufstiegsförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher, können Aufstiegs-BAfög (auch Meister-BAföG genannt) beantragen.
BAföG; Beantragung einer Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.
Aufstiegs-BAföG; Beantragung einer Aufstiegsförderung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher, können Aufstiegs-BAfög (auch Meister-BAföG genannt) beantragen.
BAföG; Beantragung einer Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler
Ihre Schulausbildung wird individuell finanziell gefördert, soweit die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel nicht anderweitig zur Verfügung stehen.