Einbürgerungsstelle
Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist von Montag, 7. September, bis einschließlich Freitag, 25. September, nicht erreichbar. In dieser Zeit erfolgt keine Sachbearbeitung und es gibt keine Termine. Auch eine telefonische oder sonstige Erreichbarkeit ist nicht gegeben. In dieser Zeit werden eingehende Anträge, Anfragen usw. nicht bearbeitet. Der Fachbereich bittet, in dieser Zeit generell auf die Übersendung von Anträgen, Unterlagen, Sachstandsanfragen usw. abzusehen. Grund sind umfangreiche und dringend erforderliche interne Anpassungsarbeiten und Datenerfassung bzw. Datenbereinigung.
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.