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Einbürgerungsstelle

Hinweis: Aufgrund technischer Probleme ist es bis auf weiteres nicht möglich, die Funktionalitäten der digitalen Antragstellung für die Einbürgerung über das Bayernportal und die städtische Homepage zu nutzen. An der Fehlerbehebung wird mit Hochdruck gearbeitet. Wann die Funktionalität wieder aktiv nutzbar ist, kann noch nicht abschließend mitgeteilt werden. Wer seine Einbürgerung beantragen möchte, kann dies aber weiterhin auf dem Postweg erledigen.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Anspruchseinbürgerung, Einbürgerungsanspruch, Einbürgerung von Ausländern, Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen, Einbürgerungen

Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)

Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.