Einbürgerungsstelle
Hinweis: Aufgrund technischer Probleme ist es bis auf weiteres nicht möglich, die Funktionalitäten der digitalen Antragstellung für die Einbürgerung über das Bayernportal und die städtische Homepage zu nutzen. An der Fehlerbehebung wird mit Hochdruck gearbeitet. Wann die Funktionalität wieder aktiv nutzbar ist, kann noch nicht abschließend mitgeteilt werden. Wer seine Einbürgerung beantragen möchte, kann dies aber weiterhin auf dem Postweg erledigen.
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.
Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
Ausländer, die die Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nicht oder noch nicht erfüllen, können nach Ermessen eingebürgert werden, soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.