Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)

Ein Ausländer, der in Deutschland lebt, hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch darauf, eingebürgert zu werden.


Stand: 17.05.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Einbürgerung - Quick-Check

Mit dem Quick-Check können Sie eine unverbindliche Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen durchführen. Das Einbürgerungsverfahren wird jedoch erst mit der wirksamen Einreichung des Antrags und aller erforderlichen Unterlagen eingeleitet. Die endgültige Entscheidung erfolgt nach Prüfung der Voraussetzungen durch die zuständige Behörde.

Einbürgerung; Online beantragen

Sie können diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser ausfüllen und abschicken. Sie müssen sich mit Ihrer BayernID anmelden. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Hier können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Einbürgerungsstelle

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr