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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.


Stand: 25.02.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit

Im Verfahren zur Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Die  Öffnungszeit der Willkommenstheke der Ausländerbehörde ist verkürzt. Am Donnerstag, 13. und Freitag, 14. August, ist von 9:00 bis 12:00 Uhr geöffnet. Bereits vereinbarte Termine können jedoch wahrgenommen werden.

Die Staatsangehörigkeitsbehörde ist von Montag, 7. September, bis einschließlich Freitag, 25. September, nicht erreichbar. In dieser Zeit erfolgt keine Sachbearbeitung und es gibt keine Termine. Auch eine telefonische oder sonstige Erreichbarkeit ist nicht gegeben. In dieser Zeit werden eingehende Anträge, Anfragen usw. nicht bearbeitet. Der Fachbereich bittet, in dieser Zeit generell auf die Übersendung von Anträgen, Unterlagen, Sachstandsanfragen usw. abzusehen. Grund sind umfangreiche und dringend erforderliche interne Anpassungsarbeiten und Datenerfassung bzw. Datenbereinigung.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr