Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein verbindlich entschieden werden.


Stand: 05.12.2022. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen

Sie können diesen Online-Dienst direkt über Ihren Internetbrowser ausfüllen und abschicken. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
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