Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.


Stand: 11.10.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

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91052 Erlangen

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