Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein verbindlich entschieden werden.


Stand: 05.12.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Antrag erhältlich bei der zuständigen Behörde

Unterlagen zum Nachweis des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Urkunden oder sonstige Beweismittel zur Erwerb bzw. Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wie:
    • Einbürgerungsurkunden
    • Bescheinigungen/Urkunden über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung oder Option
    • Bescheinigung gem. § 15 Bundesvertriebenengesetz
    • Ernennungsurkunden bei Beamten
    • Feststellungsbescheide über den Staatsangehörigkeitserwerb durch Dienst in der ehemaligen Deutschen Wehrmacht und anderen vergleichbaren Verbänden
    • Unterlagen über die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, auf den sich eine Sammeleinbürgerung erstreckte
    • Vertriebenenausweise, Volkslistenausweise, Volkstumsbescheinigungen oder andere Unterlagen über deutsche Volkszugehörigkeit
    • Nachweise über (früheres) Heimatrecht, Bürgerrecht oder Wohnsitz in den betreffenden Gebieten, Bescheinigungen über Verzicht auf das Ausschlagungsrecht
    • Unterlagen über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder frühere Rechtsstellung als Deutscher oder über Behandlung als Deutscher
    • Staatsangehörigkeitsausweise, Heimatscheine, Urkunden/Ausweise über Rechtsstellung als Deutscher
    • Reisepässe, Personalausweise und andere Ausweispapiere (auch alte)
    • Auszüge aus (früheren) Familienregistern, Bürgerlisten, Bürgerverzeichnissen
    • Unterlagen über geleisteten Militärdienst oder Tätigkeit als Beamter
    • Meldebestätigungen; Urkunden über die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit, Vertriebenenausweise, (alte) Flüchtlingsausweise, Registrierscheine in einfacher Kopie
    • weitere mögliche Unterlagen
  • Bei Bedarf können auch noch folgende weitere Unterlagen notwendig sein:
    • Unterlagen über den Nichterwerb einer anderen Staatsangehörigkeit (Nichterwerbsbescheinigung)
    • Nachweise über den Erwerb/Besitz weiterer Staatsangehörigkeiten
    • Namensänderungsurkunden/-bescheinigungen
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung bzw. Bundesamtes für Wehrverwaltung zum Dienst in der ausländischen Armee
    • Unterlagen zum Sorgerecht (bei Anträgen von Personen unter 16 Jahren)
  • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.

Unterlagen zum Nachweis des Nichtbesitzes der deutschen Staatsangehörigkeit

  • Neben den Angaben zu Ihren Abstammungsverhältnissen sind
    • Nachweise zum Erwerb und Besitz ausländischer Staatsangehörigkeiten
    • Nachweise zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit
    • Nachweise zur Ableistung von Wehrdienst im Ausland

regelmäßig erforderlich.

  • Weitere Unterlagen werden bei Bedarf von der zuständigen Behörde angefordert.

Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen

Sie können diesen Online-Dienst direkt über Ihren Internetbrowser ausfüllen und abschicken. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr