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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.


Stand: 11.10.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 Der Informationsbereich der Ausländerbehörde ist am Montag, 7. April, in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr nur eingeschränkt geöffnet. Die Ausgabe und Abholung von Dokumenten sowie Vorsprachen ohne Termin sind nur in dieser Zeit möglich. Bereits vereinbarte Termine können wie gewohnt bis längstens 18.00 Uhr stattfinden. Hier mehr Informationen

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr