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Staatsangehörigkeit; Beantragung der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Ob eine deutsche Staatsangehörigkeit besteht oder nicht, kann in Zweifelsfällen durch die Verwaltung allgemein-verbindlich entschieden werden.


Stand: 11.10.2024. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Deutsche Staatsangehörigkeit; Feststellung des Bestehens bzw. Nicht-Bestehens beantragen. Die Gebühr muss online bezahlt werden.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Vorübergehender Ausfall der Digitalanwendung Einbürgerungsantrag online

Aufgrund technischer Probleme ist es bis auf weiteres nicht möglich, die Funktionalitäten der digitalen Antragstellung für die Einbürgerung über das Bayernportal und die städtische Homepage zu nutzen. An der Fehlerbehebung wird mit Hochdruck gearbeitet. Wann die Funktionalität wieder aktiv nutzbar ist, kann noch nicht abschließend mitgeteilt werden. Bürger, die Ihre Einbürgerung beantragen wollen, können dies aber weiterhin auf dem Postweg erledigen.
Wir danken für Ihr Verständnis.


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Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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