Verpflichtungserklärung; Abgabe

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.


Stand: 29.12.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers

Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers

ggf. weitere Unterlagen

Erforderliche Unterlagen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Mietvertrag des Verpflichtungsgebers

Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Verpflichtungserklärung beantragen

Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Hier können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Daueraufenthalte

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr