Verpflichtungserklärung; Abgabe
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Stand: 24.09.2026. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Verpflichtungserklärung beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Verpflichtungserklärung beantragen.
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung dient der Absicherung der Kosten für den Lebensunterhalt zu Gunsten eines Drittstaatsangehörigen und ermöglicht diesem den Nachweis im Verwaltungsverfahren, dass die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Hinblick auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG erfüllt werden.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
- Mietvertrag des Verpflichtungsgebers
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nutzen Sie als Verpflichtungsgeber bitte unseren Online-Dienst (siehe unten). Regelmäßig müssen im Online-Antrag folgende Unterlagen als PDF-Dokumente hochgeladen werden:
- Personalausweis oder Reisepass des Verpflichtungsgebers,
- mindestens die letzten drei Einkommensnachweise des Verpflichtungsgebers,
- der Mietvertrag des Verpflichtungsgebers,
- ggf. der Krankenversicherungsnachweis des Gastes (nicht zwingend erforderlich); Sie können an dieser Stelle im Online-Antrag gerne weitere Unterlagen, z.B. ein Anschreiben oder Ähnliches, beifügen.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Beachten Sie hierzu bitte auch unser Merkblatt Verpflichtungserklärung
Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung, zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt zum Familiennachzug zu Ausländern: Vorübergehende Aufenthalte, Daueraufenthalte, Humanitäre Aufenthalte
- Aufenthalt zum Familiennachzug zu Deutschen
- Verpflichtungserklärung
- Integration
- Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsrecht (Hier geht's zum Quick Check Einbürgerung)
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Daueraufenthalte
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr