Vorübergehende Aufenthalte

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr

Es wurden 6 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst

Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Ausländer, Ausländerrecht

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für Au-pair-Beschäftigte

Ein Au-pair aus einem Staat außerhalb der EU benötigt für die Beschäftigungsaufnahme einen Aufenthaltstitel (Visum bzw. Aufenthaltserlaubnis), der die Ausübung einer Au-pair-Beschäftigung ausdrücklich erlaubt.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Ausländer, Ausländerrecht, Ehegatten, Ehegattennachzug, Elternnachzug, Familiennachzug, Kinder, Kindernachzug, Nachzug von Ehegatten, Nachzug von Eltern, Nachzug von Kindern

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Aufenthalt, Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung, Ausländer, qualifizierte Beschäftigung

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie einen Hochschulabschluss und in Deutschland eine Beschäftigung ausüben möchten, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Ausland, Ausländer, Ausländerrecht, Ausländerstudium, außereuropäische Staaten, Osteuropa, Studienaufenthalt, Studieren in Bayern, Studium

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums

Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Fachkräftezuwanderung, Blue Card, EU Blue Card, EU Blaue Karte, Blue-Card, EU-Blue-Card, Blaue-Karte, Aufenthaltstitel, Europäische Union

Blaue Karte EU; Beantragung

Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.