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Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Es wurden 5 Serviceleistungen gefunden
Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen
Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet
Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.
Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck des Studiums
Ausländische Staatsangehörige aus Staaten außerhalb der EU, die in Deutschland studieren möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.