Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung

Wenn Sie einen Hochschulabschluss und in Deutschland eine Beschäftigung ausüben möchten, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.


Stand: 14.10.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

  • gültiger Pass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
  • Nachweis über Krankenversicherungsschutz 
  • Nachweis des Hochschulabschlusses
  • Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Aufenthaltstitel für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung

Sie können die Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen.

Ausländerbehörde - Online Termin vereinbaren

Hier können Sie online einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen.

Formulare: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Vorübergehende Aufenthalte

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