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Aufenthaltserlaubnis; Beantragung bei Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet

Zur Aufnahme der Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet ist in der Regel ein Aufenthaltstitel erforderlich. Ein solcher kann für verschiedene Sachverhalte beantragt werden.


Stand: 08.04.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie den Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Mit diesem Online-Antrag können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Vorübergehende Aufenthalte

Aufgrund der zahlreichen eingehenden Anrufe haben wir die Sachbearbeitung auf mehrere Personen aufgeteilt.

Bitte rufen Sie, je nach Anfangsbuchstaben Ihres Familiennamens, die entsprechende Rufnummer an:

A - C : 09131 / 86 - 2089
D - J : 09131 / 86 - 2879
K - M : 09131 / 86 - 2451
N - Shar : 09131 / 86 - 3424
Shas – Z : 09131 / 86 - 1512

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr