Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.


Stand: 04.10.2022. Link zum BayernPortal

Informationen

Erforderliche Unterlagen

Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.

Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen:

gültiger Pass

aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)

Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt

Nachweis über ausreichenden Wohnraum

Nachweis über Krankenversicherungsschutz

Online direkt beantragen: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Hier können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.

Formulare: Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr