Niederlassungserlaubnis; Beantragung

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Die Voraussetzungen für die Erteilung unterscheiden sich je nach Aufenthaltszweck.


Stand: 20.03.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Mit diesem Online-Antrag können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.

Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie die Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis) beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

 

Telefonische Erreichbarkeit:

Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr