Blaue Karte EU; Beantragung
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Stand: 14.08.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung; Aufenthaltstitel beantragen
Mit diesem Online-Antrag können Sie die Blaue Karte EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung online beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen
Mit diesem Online-Antrag können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie dieses Online-Kontaktformular ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. Egal, ob von unterwegs oder bequem von zu Hause.
Die Blaue Karte EU kann von Nicht-EU-Staatsangehörigen mit akademischem oder gleichwertigem Qualifikationsniveau, die die Aufnahme einer Beschäftigung in Deutschland beabsichtigen, beantragt werden.
Die Blaue Karte EU bietet gegenüber anderen Aufenthaltstiteln zur Beschäftigung einige Vorteile. So gelten verkürzte Fristen bis ein unbefristetes Aufenthaltsrecht (Niederlassungserlaubnis) beantragt werden kann. Auch der Arbeitsplatzwechsel gestaltet sich einfacher.
Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehört das Vorliegen einer akademischen Qualifikation oder eines tertiären Bildungsabschlusses, wenn dieser bestimmten Anforderungen genügt. Zudem muss ein bestimmtes Mindestgehalt erreicht werden. Umfangreiche Informationen zu den Erteilungsvoraussetzungen und den Erleichterungen in bestimmten Fällen (Mangelberufe, Berufseinsteiger) finden Sie unter Make it in Germany
Die Blaue Karte EU muss bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden.
Viele Ausländerbehörden bieten für die Antragstellung bereits einen Onlinedienst an. Bitte prüfen Sie diese Möglichkeit für Ihre Ausländerbehörde. Bietet Ihre Ausländerbehörde keinen Onlinedienst an, dann wenden Sie sich per E-Mail an die Ausländerbehörde oder sprechen Sie persönlich vor.
- Die vorzulegenden Unterlagen können stark variieren.
Erkundigen Sie sich bitte bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde. Erforderlich sind aber in der Regel u.a. die folgend genannten Unterlagen: - gültiger Pass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Nachweis des Hochschulabschlusses
- Nachweis des Arbeitsplatzes oder Arbeitsplatzangebotes
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
- Geltungsdauer bis zu einem Jahr: 100 EUR
- Geltungsdauer über ein Jahr: 100 EUR
- Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 EUR
- Verlängerung um mehr als drei Monate: 93 EUR
§ 18g Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)
§ 45 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung, zum Studium oder zur Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen
- Aufenthalt zum Familiennachzug zu Ausländern: Vorübergehende Aufenthalte, Daueraufenthalte, Humanitäre Aufenthalte
- Aufenthalt zum Familiennachzug zu Deutschen
- Verpflichtungserklärung
- Integration
- Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsrecht (Hier geht's zum Quick Check Einbürgerung)
Anschrift
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Vorübergehende Aufenthalte
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Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Dienstag: 13:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 13:30 - 15:00 Uhr