Daueraufenthalte

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Es wurden 6 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Online-Dienst

Aufenthaltserlaubnis; Allgemeine Informationen

Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Serviceleistung, Online-Dienst, Ausländer, Ausländerrecht, Ehegatten, Ehegattennachzug, Elternnachzug, Familiennachzug, Kinder, Kindernachzug, Nachzug von Ehegatten, Nachzug von Eltern, Nachzug von Kindern

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Serviceleistung, Online-Dienst, Aufenthaltskarte, Bescheinigung über das gemeinschaftliche Aufenthaltsrecht, Daueraufenthaltskarte

Aufenthaltskarten und Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht; Beantragung

Freizügigkeitsberechtigten und daueraufenthaltsberechtigten Familienangehörigen von Unionsbürgern, die selbst nicht Unionsbürger sind, wird eine Aufenthaltskarte oder Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Unionsbürger können eine Bescheinigung beantragen.

 

Serviceleistung, Online-Dienst

Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
Serviceleistung, Online-Dienst

Daueraufenthalt-EU; Beantragung der Erlaubnis

Ausländerinnen und Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten und sich sowohl wirtschaftlich als auch sozial integriert haben, können unter bestimmten Voraussetzungen die "Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU" erhalten.

Serviceleistung, Online-Dienst, Besuchsaufenthalt, Einladung von Ausländern

Verpflichtungserklärung; Abgabe

Wenn Sie einem ausländischen Gast oder mehreren ausländischen Gästen den Aufenthalt in Deutschland ermöglichen wollen, können Sie sich dazu verpflichten, für seinen oder ihren Lebensunterhalt aufzukommen.