Humanitäre Aufenthalte

Der  Fachbereich ist ab dem 17. Oktober 2022 bis auf weiteres nur zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Dienstag: 14:00 –15:30 Uhr

Mittwoch: 10:00 –12:00 Uhr und 14:00 –15:30 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr

 

In dringenden Fällen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular Kontaktformular Ausländerbehörde (erlangen.de) oder das Funktionspostfach 332-3@stadt.erlangen.de.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Der  Fachbereich ist ab dem 17. Oktober 2022 bis auf weiteres nur zu folgenden Zeiten telefonisch erreichbar:

Dienstag: 14:00 –15:30 Uhr

Mittwoch: 10:00 –12:00 Uhr und 14:00 –15:30 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 15:30 Uhr

 

In dringenden Fällen nutzen Sie gerne unser Kontaktformular Kontaktformular Ausländerbehörde (erlangen.de) oder das Funktionspostfach 332-3@stadt.erlangen.de.

 

Es wurden 5 Serviceleistungen gefunden

Serviceleistung, Ausländer, Ausländerrecht, Ehegatten, Ehegattennachzug, Elternnachzug, Familiennachzug, Kinder, Kindernachzug, Nachzug von Ehegatten, Nachzug von Eltern, Nachzug von Kindern

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung für den Familiennachzug zu Ausländern

Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug beantragen.

Serviceleistung

Aufenthaltserlaubnis; Beantragung und Verlängerung

Nicht-EU-Staatsangehörigen kann für verschiedene Aufenthaltszwecke (z. B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und verlängert werden.

Serviceleistung

Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Verlängerung

Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.
Serviceleistung

Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung

Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.
Serviceleistung

Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung

Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.