Aufenthaltstitel bei Asylantrag; Beantragung

Während der Durchführung eines Asylverfahrens sowie nach negativem Abschluss des Asylverfahrens oder Rücknahme des Asylantrags kann ein Asylbewerber gemäß § 10 Aufenthaltsgesetz nur in bestimmten Fällen einen Aufenthaltstitel erlangen.
Stand: 14.06.2023. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Kontaktformular – Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Hier können Sie der Abteilung für Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen der Stadt Erlangen eine Nachricht übermitteln.

Ausländerbehörde - online Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Wunsch-Termin mit unserer Ausländerbehörde bequem online von unterwegs oder zu Hause.

Asylangelegenheiten und humanitäre Aufenthalte - Online Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Wunsch-Termin mit unserer Ausländerbehörde bequem online von unterwegs oder zu Hause.

Integrationskurs - Termin Online vereinbaren

Vereinbaren Sie jetzt Ihren individuellen Wunsch-Termin mit unserer Ausländerbehörde bequem online von unterwegs oder zu Hause.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ausländerangelegenheiten und Einbürgerungen

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Humanitäre Aufenthalte

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Dienstag: 14:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 15:30 Uhr