Sachbearbeitung Gewerberecht (3)
Anschrift
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden
Serviceleistung, Online-Dienst, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, auszug gewerbezentralregister, Auszug GZR, Bundeszentralregisters, Einsicht Gewerbezentralregister, gewerberechtliches Führungszeugnis, Gewerberegisterauszug, Auzug Gewerberegister, Register Gewerbe, Gewerbezentralregister Einsicht gewähren, GZR, Gewerbezentralregister, Antrag auf Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen (z.B. GmbH, UG, AG), Geschäftsführer
Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Serviceleistung, Online-Dienst, Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde, Sperrzeitverkürzung, Einmalige Sperrzeitverkürzung, Dauersperrzeitverkürzung, Gaststätten, Diskotheken
Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.
Serviceleistung, Online-Dienst, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, auszug gewerbezentralregister, Auszug GZR, Bundeszentralregisters, Einsicht Gewerbezentralregister, gewerberechtliches Führungszeugnis, Gewerberegisterauszug, Auzug Gewerberegister, Register Gewerbe, Gewerbezentralregister Einsicht gewähren, GZR, Gewerbezentralregister, Antrag auf Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen (z.B. GmbH, UG, AG), Geschäftsführer
Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung
Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Serviceleistung, Online-Dienst, Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde, Sperrzeitverkürzung, Einmalige Sperrzeitverkürzung, Dauersperrzeitverkürzung, Gaststätten, Diskotheken
Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung
Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.