Sachbearbeitung Gewerberecht (3)

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr

Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Es wurden 2 Serviceleistungen gefunden

Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, auszug gewerbezentralregister, Auszug GZR, Bundeszentralregisters, Einsicht Gewerbezentralregister, gewerberechtliches Führungszeugnis, Gewerberegisterauszug, Auzug Gewerberegister, Register Gewerbe, Gewerbezentralregister Einsicht gewähren, GZR, Gewerbezentralregister, Antrag auf Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen (z.B. GmbH, UG, AG), Geschäftsführer

Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Für die Ausübung eines erlaubnisbedürftigen oder überwachungsbedürftigen Gewerbes benötigen Sie regelmäßig einen Gewerbezentralregisterauszug, der neben einem Führungszeugnis zur behördlichen Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit dient.
Leistung mit Onlineverfahren
Serviceleistung, Online-Dienst, Polizeistunde, Putzstunde, Sperrstunde, Sperrzeitverkürzung, Einmalige Sperrzeitverkürzung, Dauersperrzeitverkürzung, Gaststätten, Diskotheken

Sperrzeit; Beantragung einer Verlängerung, Verkürzung oder Aufhebung

Die allgemeine Sperrzeit für Gaststätten in Bayern beginnt um 5 Uhr und endet um 6 Uhr. Sie kann durch gemeindliche Verordnungen oder im Einzelfall verlängert oder aufgehoben werden.