Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.  


Stand: 22.02.2025. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Online-Portal des Bundesamts für Justiz für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Das Online-Portal des Bundesamts für Justiz bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen wie die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, online in Anspruch zu nehmen.

Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Justiz (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gewerberecht (3)

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

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jetzt geschlossen
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