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Gewerbezentralregisterauszug; Beantragung

Wenn Sie ein Gewerbe ausüben möchten und dafür einen Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit brauchen, können Sie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
 


Stand: 29.06.2026. Link zum BayernPortal

Online-Verfahren

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen

Mit dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz können Sie, Dienstleistungen wie die Beantragung einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, online in Anspruch nehmen.

Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen beantragen

Mit diesem Online-Antrag können Sie einen Gewerbezentralregisterauskunft für handelsregisterlich eingetragene Firmen beantragen.

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Redaktionell verantwortlich: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gewerberecht (3)

Gewerbehotline: 09131 86 - 1500

Die Gewerbehotline ist für allgemeine Fragen zu Gewerbemeldungen am Montag und Donnerstag von 10:00 Uhr - 11:30 Uhr erreichbar.

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

jetzt geschlossen
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

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Telefonische Erreichbarkeit:

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Dienstag bis Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr