Gaststättenerlaubnis; Beantragung

Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Ausschank alkoholischer Getränke betreiben wollen, bedürfen Sie einer Gaststättenerlaubnis. Die Gaststättenerlaubnis wird sowohl personenbezogen als auch raumbezogen erteilt.
Stand: 12.10.2023. Link zum BayernPortal

Informationen

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gaststättenrecht

Anschrift

Rathausplatz 1
91052 Erlangen

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung:

Montag: 08:00 - 16:00 Uhr

Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr

Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr

Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr