Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Stand: 02.10.2024. Link zum BayernPortal
Online Verfahren
Gewerbe online anmelden, abmelden oder ummelden
Mit diesem Online-Formular können Sie die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung Ihres Gewerbes ganz einfach online beantragen.
Loggen Sie sich dazu bitte mit Benutzername & Passwort (4. Option) in Ihr BayernID-Konto ein oder erstellen Sie ein neues Konto. Eine Authentifizierung via Online-Personalausweis, EU-ID oder ELSTER-Zertifikat ist nicht zwingend notwendig.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Kontakt:
+(49) 09131 / 86 - 2290
+(49) 09131 / 86 - 1876
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 38 Gewerbeordnung (GewO)
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Unterrichtung für bundesstatistische Erhebungen der Gewerbean- und Gewerbeabmeldungen
Sachbearbeitung Gewerberecht
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Montag bis Freitag (außer Mittwoch); 08:00 Uhr – 11:00 Uhr