Versteigerergewerbe; Beantragung einer Erlaubnis durch EU-Bürger

Wenn Sie gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Stand: 03.01.2024. Link zum BayernPortal

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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

Sachbearbeitung Gaststättenrecht

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