Gewerbeanzeige; Gewerbeabmeldung
Wenn Sie den Gewerbebetrieb aufgeben oder verlegen, müssen Sie dies anzeigen.
Stand: 04.12.2024. Link zum BayernPortal
Online-Verfahren
Gewerbe online anmelden, abmelden oder ummelden
Mit diesem Online-Formular können Sie die Anmeldung, Abmeldung oder Ummeldung Ihres Gewerbes ganz einfach online beantragen.
Loggen Sie sich dazu bitte mit Benutzername & Passwort (4. Option) in Ihr BayernID-Konto ein oder erstellen Sie ein neues Konto. Eine Authentifizierung via Online-Personalausweis, EU-ID oder ELSTER-Zertifikat ist nicht zwingend notwendig.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, muss das Gewerbe abgemeldet werden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann am bisherigen Standort abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden. Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb der Gemeinde verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Kontakt:
+(49) 09131 / 86 - 2290
+(49) 09131 / 86 - 1876
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Die Gewerbeabmeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeabmeldung werden auch andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert. Beachten Sie, dass unabhängig davon die Betriebsaufgabe gegenüber dem Finanzamt im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zu erklären ist.
Die Anzeige ist bei Aufgabe der gewerblichen Tätigkeit oder Verlegung des Betriebes vorzunehmen.
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
§ 14 Gewerbeordnung (GewO)
§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
§ 55c Gewerbeordnung (GewO)
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Stadt Erlangen)
Sachbearbeitung Gewerberecht
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