Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung

Wenn Sie aus besonderem Anlass ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe betreiben wollen, benötigen Sie eine gaststättenrechtliche Gestattung.
Stand: 03.01.2024. Link zum BayernPortal

Online Verfahren

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs im Freien beantragen

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs im Gebäude beantragen

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs im Freien und im Gebäude beantragen

Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

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91052 Erlangen

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